Mit dem neuen EU-Bankenpaket, welches ab 28. Juni 2021 anzuwenden ist, werden nun weitere wesentliche Bestandteile des Basel III-Rahmenwerks durch Änderungen der CRR II (EU Nr. 2019/876) umgesetzt. Durch die CRR II erfolgt eine umfassende Novellierung der bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben der Säule I. Sie setzt auf der Anfang 2014 in Kraft getretenen CRR I auf, die im Wesentlichen die sogenannten Basel III Vorgaben EU-weit einheitlich umgesetzt hatte.
Die Novellierung lässt sich inhaltlich in drei Blöcke gliedern:
Finalisierung von Basel III
Sanierung und Abwicklung
Erste Inhalte von Basel IV
Das Seminar geht auf die drei genannten Blöcke ein und zeigt die neuen Vorgaben der CRR II auch im Vergleich zu CRR I.
Die Seminarinhalte
Hintergründe zur Entstehung der CRR II
Zentralen Inhalte der CRR II
Vergleich der Veränderungen von CRR I und CRR II
Erste Inhalte von Basel IV
Neue Großkreditregelungen
Neue Offenlegungs- und Meldepflichten
Neue Vorgaben zur Ermittlung der RWA bei
Kreditrisiko
OGAW
Kontrahentenrisiko von Derivaten
Marktpreisrisiken
Ausblick auf CRR III
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeiter aus Banken, die einen Überblick über die neuen Vorgaben der CRR II gewinnen wollen. Die Schulung ist auch für IT-Spezialisten geeignet, die mit diesen Themen Berührungspunkte haben.
Der Seminarleiter
René Richter René Richter ist Senior Consultant und Meldewesen-Spezialist, der sich seit mehreren Jahren mit dem Thema CRR und CRD befasst und die fachlichen, sowie technischen Schwerpunkte im Bereich Meldewesen beherrscht.
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