

„FinRep-Meldung im Blickfeld – Das Datenpunktmodell 2.9“
Am 16. Juli 2019 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die Änderungen der ITS zur aufsichtsrechtlichen Berichterstattung in Bezug auf FinRep gemäß Datenpunktmodell (DPM) 2.9 veröffentlicht. Grundlage für die Meldevorschrift bildet die Durchführungsverordnung Regulation (EU) No. 680/2014.
Das EBA-Reporting Framework 2.9 ist sowohl für IFRS Anwender als auch für nach nationalem Recht bilanzierende Institute relevant. Das neue Rahmenwerk besteht aus insgesamt sieben Modulen, wobei zwei dieser Module FinRep behandeln. Durch die neu eingeführte modulare Veröffentlichung sind auch die Anwendungszeitpunkte für verschiedene Berichtsrahmen unterschiedlich festgesetzt. Die neuen Vorschriften zu FinRep sind erstmalig zum 30. Juni 2020 anzuwenden.
Erfahren Sie die wichtigsten Änderungen und Herausfordeurngen bei der Umsetzung des neuen Reporting Frameworks in unserem Web-Seminar.
Das Web-Seminar erhalten Sie u.a. über folgende Themen einen Überblick:
Hintergrund von FinRep 2.9
Die Änderungen im Überblick
Überarbeitung der Offenlegungstemplates
Überarbeitung der zusätzlichen Templates (NPL ≥ 5%)
Unser Referent:
Harun Ara ist seit 2016 Senior Consultant der CURENTIS AG. Er verfügt über langjährige Erfahrungen sowohl aus der Projektarbeit im Meldewesen als auch aus der operativen Meldungserstellung und hat sich auf das Aufsichtsrechtliche Meldewesen spezialisiert.
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