Regulatorische Wende: SEC setzt Klimaberichtspflichten aus
Die Securities and Exchange Commission (SEC), die Aufsichtsbehörde des amerikanischen Kapitalmarktes, steht im Zentrum einer bedeutenden Entwicklung in der Regulierung unternehmerischer Klimaberichterstattung. In Anbetracht der wachsenden Dringlichkeit des Klimawandels und des Bedarfs an verlässlicher Information für Investoren hat die SEC Vorschläge für klimabezogene Offenlegungspflichten formuliert. Diese Maßnahmen sind von entscheidender Bedeutung für die Beurteilung klimatischer Risiken und für eine nachhaltige Unternehmensführung. Trotz der fortschrittlichen Planungen hat die SEC jüngst einen vorläufigen Stopp dieser neuen Offenlegungsvorschriften bekanntgegeben, um gerichtlichen Bewertungen Raum zu geben. Dieser Artikel beleuchtet die Entwicklung, die Zielsetzung und die vorläufige Aussetzung der klimabezogenen Offenlegungspflichten durch die SEC sowie die damit verbundenen Implikationen für den Kapitalmarkt.
Die Ursprünge der neuen Regelungen sind in dem Bestreben der SEC verwurzelt, die Transparenz bezüglich klimabezogener Risiken zu erhöhen und damit zu einer fundierten Investmententscheidung beizutragen. Am 21. März 2022 schlug die SEC eine Regeländerung vor, die Unternehmen verpflichtet, ausführlich über klimabezogene Risiken zu berichten, einschließlich der Offenlegung ihrer Scope 1-, Scope 2- und
gegebenenfalls Scope 3-Treibhausgasemissionen. Diese Änderung soll Investierende einheitliche, vergleichbare und entscheidungsrelevante Informationen bieten.
Die vorgeschlagenen Regeln umfassen eine Vielzahl von klimabezogenen Daten, die sich auf das Geschäft und die Strategie der Unternehmen auswirken können, wie die Governance bezüglich klimabezogener Risiken, die verfolgten Klimaziele und die daran ausgerichteten Übergangspläne. Die Offenlegungsvorschriften folgen den Leitlinien international anerkannter Rahmenwerke wie der Task Force on Climate-related Financial Disclosures und dem Greenhouse Gas Protocol, was auf eine globale Harmonisierung der Berichterstattungsstandards hindeutet.
Trotz des ambitionierten Vorstoßes, die Klimaberichterstattung zu standardisieren, hat die SEC die Umsetzung dieser Regeln ausgesetzt, um den Ausgang anhängiger rechtlicher Auseinandersetzungen abzuwarten. Dieser Schritt, obwohl unerwartet, zeigt die Anerkennung der Komplexität und der möglichen juristischen Fallstricke, die mit derartigen Regulierungen einhergehen.
Fazit
Die Aussetzung der klimabezogenen Offenlegungspflichten durch die SEC spiegelt die komplexen Interaktionen zwischen regulatorischen Bemühungen, unternehmerischer Verantwortung und der Rechtsprechung wider. Während die Intentionen der SEC, für Transparenz und Rechenschaft zu sorgen, klar und unverändert bleiben, illustriert die derzeitige juristische Überprüfung die Herausforderungen, die auf dem Weg zu einer umfassenden und verpflichtenden Klimaberichterstattung zu überwinden sind. Der Ausgang dieses Prozesses wird wegweisend für die Zukunft der Klimaberichterstattung sein und zeigen, inwieweit rechtliche und regulatorische Rahmenwerke angepasst werden müssen, um die Anforderungen des Marktes und den Schutz der Umwelt in Einklang zu bringen.
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