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CSSF AML/CFT-Konferenz 2025 für Investmentfirmen

Anti-Financial Crime

Die Abteilung für die Aufsicht über Investmentfirmen der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) veranstaltete kürzlich ihre jährliche AML/CFT-Konferenz in der Handelskammer Luxemburg. In Zusammenarbeit mit der Luxemburger Finanzermittlungsstelle (CRF) bot die Veranstaltung wertvolle Einblicke in eine Vielzahl von Themen – darunter auch Erkenntnisse und Lehren aus aktuellen Vor-Ort-Prüfungen im Bereich Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung.

Der Prüfplan der CSSF für Investmentfirmen im Rahmen von AML/CFT Vor-Ort-Kontrollen gliederte sich in folgende Bereiche:

  • Risikobewertung / Risikoappetit
  • Risikobasierter Ansatz
  • Kunden-Sorgfaltspflichten
  • Laufendes Transaktionsmonitoring
  • Laufender Namensabgleich
  • Zusammenarbeit mit Behörden
  • Angemessene interne Organisation und Governance

Die Ergebnisse der CSSF-Prüfungen zeigen, dass viele Investmentfirmen dem Thema AML/CFT nicht die nötige Aufmerksamkeit schenken. Besonders im Bereich der Governance wurden Schwächen festgestellt, die verdeutlichen, wie wichtig eine starke Compliance-Kultur ist, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu verhindern.

Laut CSSF-Daten haben 23 % der Investmentfirmen keine getrennte Besetzung der Rollen „Responsable du respect des obligations (RR)“ und „Responsable du contrôle du respect des obligations (RC)“ vorgenommen. Während der RR auf Führungsebene für die Einhaltung der AML/CFT-Vorgaben verantwortlich ist, liegt die operative Umsetzung und Überwachung beim RC.

Im Rahmen der Vor-Ort-Prüfungen stellte die CSSF zahlreiche Mängel fest. Die folgenden Beispiele zeigen typische Schwachstellen:

Risikobasierter Ansatz:

Ein wirksamer risikobasierter Ansatz setzt eine fundierte Methodik zur Bewertung von Kunden- und Länderrisiken voraus. Hier bestehen jedoch in vielen Investmentfirmen erhebliche Defizite. Häufig wird bei Kunden mit Bezug zu Hochrisikoländern keine verstärkte Sorgfaltspflicht (EDD) angewendet und das Risiko, das von gesetzlichen Vertretern ausgeht, wird nicht ausreichend berücksichtigt. Auch die Länderrisikobewertungen sind oft unzureichend, da sie zentrale Referenzen wie die EU-Delegierte Verordnung zu Hochrisikoländern oder die Risikofaktoren aus Anhang IV des AML/CFT-Gesetzes nicht einbeziehen. Zudem fehlt es häufig an Informationen, um zu beurteilen, ob ein Kunde für vereinfachte Sorgfaltspflichten (SDD) infrage kommt – was die Wirksamkeit des gesamten risikobasierten Ansatzes beeinträchtigt.

Kunden-Sorgfaltspflichten

Die Umsetzung der Kunden-Sorgfaltspflichten leidet oft unter unzureichenden Informationen oder fehlender Verifizierung der Herkunft von Vermögenswerten. Dadurch können Risiken im Zusammenhang mit Steuerstraftaten nicht zuverlässig ausgeschlossen werden. In vielen Fällen ist die Dokumentation unvollständig. Auch bei der Identifikation wirtschaftlich Berechtigter juristischer Personen gibt es Defizite – etwa durch das Versäumnis, Auszüge aus dem Transparenzregister (RBE) einzuholen. Ein weiteres häufiges Problem ist die seltene Aktualisierung von Kundendaten, wodurch Veränderungen im Risikoprofil nicht rechtzeitig erkannt werden.

Wir bei CURENTIS sind eine erfahrene Beratungsgesellschaft, die Banken, Investmentfirmen und andere Verpflichtete unterstützt, die den Vorgaben des Luxemburger Geldwäschegesetzes unterliegen. Mit unserer fundierten regulatorischen Expertise und einem praxisnahen Ansatz helfen wir unseren Kunden dabei, wirksame Compliance-Strukturen aufzubauen und ihre AML/CFT-Prozesse kontinuierlich zu optimieren. Auch bei der Vorbereitung auf CSSF-Prüfungen stehen wir als verlässlicher Partner zur Seite – mit maßgeschneiderter Unterstützung, um den aufsichtsrechtlichen Anforderungen angemessen zu begegnen.

19. Mai 2025
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