EU beschließt Krypto-Regulierung – Die wichtigsten Fakten zur neuen Verordnung „MiCA“
In der Nacht zum vergangenen Freitag wurde es bekannt: Die EU hat sich auf die europäische Verordnung für Kryptowerte, kurz MiCA (engl. „Markets in Crypto Assets“), geeinigt. Damit ist das Gesetz nun endgültig und die bisher vielen, regulatorischen Unklarheiten im Krypto-Bereich dürften nun ein Ende haben. Europa ist somit der erste Kontinent mit einer beschlossenen Krypto-Regulierung und gibt Krypto-Emittenten sowie Krypto-Dienstleistern mit dieser Verordnung einen wegweisenden Regelungsrahmen.
Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Missbrauch von Kryptowährungen zu verhindern, Innovationen zu fördern und Anleger zu schützen. CURENTIS hat die wichtigsten Punkte der neuen Regulierung nachfolgend für Sie zusammengefasst:
Verbraucherschutz: Krypto-Dienstleister werden zukünftig verpflichtet, strenge Vorgaben zum Schutz der Verbraucher und deren Wallets zu erfüllen, sodass Verbraucher vor entsprechenden Risiken geschützt sind. Vor allem bei Transaktionen außerhalb der EU hatten Verbraucher bisher nur ein sehr begrenztes Recht auf Schutz und Wiedergutmachung im Falle von Missbrauch. Die MiCA macht Anbieter von Krypto-Dienstleistungen haftbar, wenn sie Kryptowerte von Anlegern verlieren. Hierbei sind Missbräuche jeglicher Art zusammenhängend mit Transaktionen und Dienstleistungen jeglicher Art eingeschlossen.
Umweltbilanz: Die neue Verordnung verpflichtet Akteure auf dem Krypto-Markt, Informationen über ihren ökologischen und klimatischen Fußabdruck offenzulegen. Dies erstreckt sich über den Energieverbrauch sowie auch den Umwelteinfluss der Kryptowerten. Details zu technischen Regulierungsstandards werden noch von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in einem Entwurf ausgearbeitet.
Öffentliches Krypto-Dienstleister-Register: Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) soll in Zukunft ein öffentliches Register führen, in der nicht konforme Anbieter für Krypto-Dienstleistungen aufgeführt sind. Außerdem nimmt die MiCA Krypto-Dienstleister, deren Mutterunternehmen in einem Land, das in der EU-Liste von Drittländern mit hohem Risiko für Geldwäscheaktivitäten oder in der EU-Liste nicht kooperativer Länder für Steuerzwecke aufgeführt sind, in die Pflicht, verstärkte Kontrollen gemäß der EU-Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche durchzuführen.
Stabiler Rahmen für Stablecoins: Die MiCA verpflichtet Stablecoin-Emittenten zukünftig zum Nachweis von ausreichend liquider Reserve, um die Stabilität der Token zu sichern. Dadurch werden die Verbraucher weiter geschützt und erhalten zusätzlich einen jederzeit ausübbaren, kostenlosen Anspruch auf Umtausch. Des Weiteren werden Anbieter von Stablecoins mit europäischem Sitz künftig von der EBA beaufsichtigt.
Außerdem gibt die MiCA vor, dass Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zukünftig eine Zulassung benötigen, um in der EU tätig zu werden. Nicht austauschbare Token, kurz NFTs, fallen nicht in dem Anwendungsbereich der neuen Verordnung MiCA. Einen Vorschlag zur Schaffung von Regularien für den NFT-Markt soll von der Europäischen Kommission binnen 18 Monaten ausarbeitet werden.
Einigung über die Travel Rule für Krypto-Dienstleister
Im gleichen Zug hat die EU in der vergangenen Woche eine Einigung über den Vorschlag zur Aktualisierung der Verordnung von Geldtransfers und dessen Erweiterung auf den Kryptowertetransfer (kurz „TFR-E“) gefunden. Die sogenannte Travel Rule soll künftig auch im Krypto-Bereich für Transparenz sorgen und erschwert es Kriminellen dadurch, Kryptowerte für Geldwäsche zu verwenden. Sie nimmt Krypto-Dienstleister in die Pflicht, persönliche Daten des Senders sowie Empfängers von Krypto-Transaktionen zu erheben und gegebenenfalls an die Behörden weiterzuleiten. Bisher galt die Travel Rule nur für Transaktionen von Fiatgeld, sprich. Banknoten, Münzen, Giralgeld und E-Geld. Mit der Erweiterung auf Krypto-Transaktionen wird die Rückverfolgbarkeit derer gewährleistet und Transaktionen mit Verdacht auf Geldwäsche können künftig besser erkannt werden.
Die bisher diskutierte und von der FATF vorgegebene Mindesttransaktionshöhe von 1000 Euro setzt die EU hierbei aus und sieht stattdessen vor, dass unabhängig wie viele Kryptowerte übertragen werden, die Daten des Auftraggebers und -nehmers erhoben werden. Besondere Anforderungen sollen jedoch bei Transaktionen zwischen Dienstleister und nicht gehosteten, d. h. privat gehaltenen Wallets, gelten. Hierbei soll die Informationspflicht erst ab Beträgen ab 1000 Euro greifen. Hinsichtlich des Datenschutzes sollen keine gesonderten Vorschriften eingeführt werden. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird weiterhin für Geldtransfers gelten.
Die Einigung auf die Verordnung MiCA in Kombination mit der Erweiterung der Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers auf den Krypto-Bereich ist ein Meilenstein in Sachen Regulationen, der in der EU gesetzt wurde. Zwar gibt es im Krypto-Bereich auch viel negative Kritik bezüglich der neuen Vorschriften; dennoch bietet das Gesetz mehr regulatorische Klarheit, die von Seiten der Krypto-Welt schon lange gefordert wurde. Nun bedarf es noch einer Absegnung des Entwurfs durch das EU-Parlament, bevor das Gesetz tatsächlich in Kraft treten kann.