Das Pillar 3 Data Hub kommt: Stellen Sie jetzt die Weichen für einen reibungslosen Übergang.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 12. Februar 2025 einen neuen Implementing Technical Standard (ITS) für die Offenlegungspflichten von Banken veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen betreffen die zentrale Erfassung und Veröffentlichung von Offenlegungsdaten im sogenannten „Pillar 3 Data Hub“ (P3DH). Diese Neuerung soll Transparenz, Vergleichbarkeit und Zugänglichkeit der Daten verbessern.
Mit der Verabschiedung der Verordnung (EU) 2024/1623 (CRR 3) und der Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI) wurden neue Anforderungen für die Offenlegungspflichten festgelegt. Banken müssen zukünftig ihre Säule-3-Daten direkt an die EBA übermitteln, die diese anschließend zentral veröffentlicht. Die bisherigen individuellen Publikationen auf den Webseiten der Banken werden durch eine zentrale Plattform ersetzt.
Ab dem 30. Juni 2025 werden alle großen und komplexen Banken ihre Offenlegungsdaten an die EBA senden, die diese im P3DH veröffentlicht. Für kleine und nicht-komplexe Institute (SNCIs) wird ein separater Prozess entwickelt. Dieser wird über einen eigenen ITS konkretisiert und nachgelagert (voraussichtlich ab dem 31.12.2025) eingeführt.
Die wichtigsten Vorteile:
- Einheitlicher Zugang zu regulatorischen Daten für alle Stakeholder.
- Erhöhte Vergleichbarkeit der Banken innerhalb der EU.
- Reduktion des Verwaltungsaufwands durch standardisierte Prozesse.
Technische Umsetzung und Anforderungen:
Die Einreichung der Offenlegungsdaten erfolgt über das EUCLID-System der EBA. Banken müssen ihre quantitativen Daten im XBRL-csv-Format und qualitative Informationen als maschinenlesbare PDF-Dateien einreichen. Zudem müssen sie Kontaktpersonen für den Datenaustausch benennen. In der Regel ist eine halbjahresweise Offenlegung für die Stichtagen 30.06. und 31.12 vorgesehen.
Bestimmte Angaben, z. B. zur Vergütungspolitik, können bis zu zwei Monate nach der Hauptveröffentlichung nachgereicht werden.
Übergangsphase und erste Einreichungen:
- Große und komplexe Banken müssen ihre ersten Offenlegungsberichte bis Juni 2025 in das neue System überführen.
- Während der Übergangszeit müssen Banken ihre Offenlegungen sowohl auf ihren Webseiten als auch im P3DH veröffentlichen.
- Spätestens ab März 2026 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das P3DH.
Herausforderungen und Empfehlungen
- 1. IT-Integration: Banken sollten frühzeitig sicherstellen, dass ihre Systeme mit den EBA-Anforderungen kompatibel sind.
- 2. Prozessanpassungen: Die neuen Fristen erfordern eine frühzeitige Datenaufbereitung. Zudem müssen die Interne Kontroll- und Compliance-Prozesse auf die neuen Offenlegungspflichten abgestimmt werden.
- 3. Schulungen: Mitarbeiter sollten in der Nutzung des neuen Einreichungssystems geschult werden.
Fazit
Diese neuen Anforderungen der EBA bedeuten für Banken eine umfassende Anpassung der bankinternen Offenlegungsverfahren. Die frühzeitige Vorbereitung und eine strategische Implementierung sind entscheidend, um regulatorische Risiken zu minimieren und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Die CURENTIS AG unterstützen Sie dabei, Ihre Offenlegungsprozesse frühzeitig an die neuen technischen und regulatorischen Standards anzupassen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre IT-Infrastruktur zu optimieren und Compliance-Risiken zu minimieren.