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EBA diskutiert über Aufnahme von Umweltrisiken in Säule 1

Regulatorik, Sustainable Banking

Anfang Mai veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ein Diskussionspapier über die Rolle von Umweltrisiken für Kredit- und Wertpapierinstitute. CURENTIS fasst die wichtigsten Punkte aus diesem Papier für Sie zusammen.

Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage, wie und ob Umweltrisiken in den aufsichtsrechtlichen Rahmen der Basler Säule 1 aufgenommen werden sollen. Die mögliche Einbeziehung einer auf die Zukunft ausgerichteten Perspektive in den aufsichtsrechtlichen Rahmen wird von der EBA angesprochen und hebt hervor, wie wichtig es sei, verlässliche und vor allem relevante Informationen über Umweltrisiken und deren Auswirkungen auf die finanziellen Verluste der Institute zu sammeln. Die EBA ist der Meinung, dass Umweltrisiken im Finanzsektor zukünftig das Risikobild noch stärker beeinflussen werden, als sie es hinsichtlich der klassischen Risikoklassen wie Kredit-, Markt- oder operationellen Risiken bereits tun. Daher muss die Frage beantwortet werden, ob diese neuen Risikotreiber unter dem derzeitigen Aufsichtsrahmen Berücksichtigung finden. Das Diskussionspapier liefert hierzu eine Analyse, inwieweit Umweltrisiken bereits jetzt in den Eigenmittelanforderungen der Basler Säule 1 durch interne und externe Ratings, Bewertung von Finanzinstrumenten und Sicherheiten oder Szenarioanalysen einfließen.

Die mögliche Einführung neuer spezifischer risikogewichteter Anpassungsfaktoren wäre eine Alternative zum Erkennen von Umweltrisiken innerhalb einer gegebenen Struktur des Rahmenwerks und wird derzeit näher betrachtet. Das Ergebnis einer ersten Analyse deutete jedoch darauf hin, dass gezielte Änderungen an den bestehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen diese Risiken treffender ansprechen würden als derartige o. g. Anpassungsfaktoren. Zur Unterstützung der Widerstandsfähigkeit der Finanzinstitute weist die EBA darauf hin, dass das Papier einen risikobasierten Ansatz verfolgt, um sicherzustellen, dass der Aufsichtsrahmen die zugrunde liegenden Risiken widerspiegelt. Die EBA betonte, dass der Zweck des Aufsichtsrahmens nicht darin bestehe, bestimmte Umweltziele zu erreichen. Die Umweltziele könnten aber durch den risikobasierten Rahmen unterstützt werden, insbesondere wenn sie mit anderen politischen Maßnahmen vereint würden.

Das komplette Diskussionspapier finden Sie hier.

4. Juli 2022
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