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Risikogewichte im Fokus: EBA konsultiert neue RTS-Anpassungen für Immobilienbesicherte Forderungen

Regulatorik

Mit der Veröffentlichung des Konsultationspapiers EBA/CP/2025/06 am 30. April 2025 geht die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) den nächsten Schritt zur regulatorischen Anpassung der Risikogewichtsbewertung bei durch Immobilien besicherten Forderungen. Die Änderungen betreffen vorrangig die Angleichung an die im Rahmen von CRRIII eingeführten Terminologien und Strukturvorgaben. Aus Sicht der CURENTIS AG ist es entscheidend, dass Banken und Kreditinstitute die Implikationen für das Risikomanagement und das aufsichtsrechtliche Meldewesen frühzeitig erkennen und in ihre Strategien integrieren.

Hintergrund: Zielsetzung der RTS-Änderung

Die EBA ist gemäß Artikel 124(11) CRR verpflichtet, regulatorische technische Standards (RTS) zu formulieren, die die Bewertungskriterien für die Angemessenheit von Risikogewichten für durch Immobilien besicherte Forderungen präzisieren. Diese RTS betreffen insbesondere das Standardansatzverfahren für das Kreditrisiko. Im Fokus stehen dabei:

  • Die Harmonisierung der Bewertung von historischen Verlusten und
  • die systematische Einschätzung von erwarteten Verlusten auf Grundlage von Markt- und makroökonomischen Entwicklungen.

Die bisherigen RTS unter Delegierter Verordnung (EU) 2023/206 bleiben im Wesentlichen unverändert – lediglich die rechtlichen Verweise und Begrifflichkeiten werden an die CRRIII angepasst.

Bewertungskriterien für Risikogewichte – Was bleibt, was ändert sich?

Die zentrale Aussage des Konsultationspapiers lautet: Die bestehenden Bewertungsfaktoren für die Beurteilung der Angemessenheit von Risikogewichten bleiben bestehen. Diese umfassen unter anderem:

  • Historische Verlustdaten gemäß Art. 430a CRR.
  • Forward-Looking Indikatoren wie:
    • Immobilienpreisvolatilität
    • Angebot/Nachfrage-Relationen
    • Finanzierungsstrukturen der Immobilienmärkte

Neu hingegen ist lediglich die Anpassung an die geänderte Rechtslage durch die CRRIII, insbesondere:

  • Begriffliche Umstellung von „Minimum LGD Values“ auf „LGD Input Floor Values“.
  • Korrektur regulatorischer Verweise auf Artikel 124 und 164 der CRR.

Für Kreditinstitute bedeutet dies keine Änderung in der praktischen Anwendung, wohl aber eine notwendige Prüfung und eventuelle Anpassung interner Richtlinien und Systeme zur Gewährleistung regulatorischer Compliance.

 

Abgrenzung zu risikoreicheren Exposures – ADC & IPRE

Die RTS nehmen keine inhaltliche Erweiterung in Bezug auf risikobehaftete Sondersegmente vor:

  • Exposures in Zusammenhang mit Income-Producing Real Estate (IPRE), deren Rückzahlung wesentlich vom Cashflow der Immobilie abhängt, sind weiterhin von der privilegierten Risikogewichtung ausgenommen.
  • Für Land Acquisition, Development and Construction (ADC) Exposures gilt künftig ein pauschaler Risikogewichtungsfaktor von 150 % – ausgenommen bestimmte Wohnbauentwicklungen (100 % RW), welche in künftigen EBA-Leitlinien weiter spezifiziert werden.

Diese Exposures fallen nicht in den Anwendungsbereich der Artikel 125/126 CRR und sind daher nicht vom vorliegenden RTS betroffen.

Auswirkungen für Banken und Handlungsempfehlungen

Obwohl der formale Charakter der Änderungen im Vordergrund steht, sind folgende Maßnahmen für Institute mit Engagements in durch Immobilien gesicherten Exposures geboten:

  • Überprüfung der internen Risikomodelle und Datenquellen auf Konformität mit den aktualisierten Begriffen („LGD input floor values“) und regulatorischen Verweisen.
  • Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von historischen Verlustdaten gemäß COREP-Anforderungen.
  • Prüfung, ob die verwendeten makroökonomischen Annahmen und realwirtschaftlichen Indikatoren zur Loss-Expectation-Bewertung den RTS-Kriterien weiterhin entsprechen.

Fazit und Ausblick

Die vorgelegte RTS-Revision der EBA ist aus Sicht der CURENTIS AG ein wichtiger Schritt zur regulatorischen Klarstellung und Vereinheitlichung. Auch wenn die inhaltliche Substanz gleichbleibt, bietet das Konsultationsverfahren (bis 30. Mai 2025) eine Gelegenheit für Kreditinstitute, sich in die Diskussion einzubringen und potenzielle landesspezifische Anforderungen frühzeitig zu adressieren.

Mit der Finalisierung der RTS bis spätestens Januar 2026, sind Anpassungen in den Risikomanagementsystemen und der Compliance-Dokumentation zu erwarten. Unsere Empfehlung: Beginnen Sie jetzt mit der Bewertung der internen Auswirkungen und stellen Sie sicher, dass Ihre Prozesse bereits auf CRRIII-Niveau ausgerichtet sind.

 

Über den Autor:

Jonathan Hantel ist seit 2023 Senior Consultant der CURENTIS AG. Er verfügt über langjährige Erfahrungen in den Bereichen Risikomanagement und Regulatory Reporting sowie den gängigen Softwarelösungen. Seinen bankfachlichen Schwerpunkt hat er im aufsichtsrechtlichen Meldewesen und in der Analyse und Umsetzung regulatorischen Anforderungen.

13. Mai 2025
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