Banking & Sustainability: Update zur EU-Taxonomie – Vereinfachung der Berichtsanforderungen
Die Europäische Kommission hat den Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur EU-Taxonomie vorgestellt, der die Offenlegungspflichten für Banken und Unternehmen vereinfacht. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Anwendbarkeit der Taxonomie zu verbessern, ohne dabei die Transparenz oder die Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beeinträchtigen.
Hintergrund:
Die Taxonomie-Verordnung (2020/852) legt ein einheitliches EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten fest. Artikel 8 dieser Verordnung verpflichtet bestimmte finanzielle und nicht-finanzielle Unternehmen zur Offenlegung ihrer ökologisch nachhaltigen Aktivitäten. Um diese Transparenzanforderungen umzusetzen, hat die Europäische Kommission mehrere Delegierte Verordnungen erlassen, darunter die Klimataxonomie-Verordnung (2021/2139) und die Umwelt-Taxonomie-Verordnung (2023/2486).
Der zur Konsultation gestellte Entwurf zielt auf eine effizientere und zielgerichtete Berichterstattung ab. Die zentralen Neuerungen umfassen:
Materialitätsschwellen:
Unternehmen müssen zukünftig nur noch wirtschaftliche Aktivitäten bewerten, die mindestens 10 % des Gesamtumsatzes, der Investitionsausgaben (CapEx) oder der Betriebsausgaben (OpEx) ausmachen. Für OpEx-Berichte gilt eine höhere Schwelle von 25 %.
Reduktion der Berichtsumfänge:
Die Zahl der erforderlichen Datenpunkte für nicht-finanzielle Unternehmen wird um 66 % gesenkt, für Banken sogar um 89 %. Die Darstellung von nicht nachhaltigen Aktivitäten entfällt.
Anpassung der „Do No Significant Harm“-Kriterien (DNSH):
Die DNSH-Kriterien sind notwendig, um sicherzustellen, dass eine wirtschaftliche Aktivität keinen erheblichen Schaden für andere Umweltziele verursacht. Unternehmen berichten jedoch, dass einige dieser Kriterien, insbesondere in Bezug auf chemische Stoffe, schwer umsetzbar sind. Um die Anwendbarkeit zu erleichtern und die rechtliche Klarheit zu erhöhen, sieht der Entwurf u.a. folgende Anpassungen vor:
- Klarstellung von Ausnahmeregelungen und Harmonisierung mit dem EU-Umweltrecht
- Streichung bzw. Anpassung bestimmter Anforderungen zur Identifizierung und Überwachung chemischer Substanzen
- Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen durch Vereinfachung der Dokumentationspflichten
Verschiebung von KPIs für Finanzinstitute:
Bestimmte Leistungskennzahlen, wie die Green Asset Ratio (GAR) für die Handels oder Provisionseinnahmen, werden erst ab 2027 verpflichtend.
Auswirkungen auf Unternehmen und Finanzinstitute
Die vorgeschlagenen Anpassungen bedeuten eine erhebliche Entlastung für berichtspflichtige Unternehmen. Besonders profitieren Unternehmen mit vielfältigen Geschäftsfeldern, da nicht mehr jede einzelne Aktivität auf Konformität geprüft werden muss. Zudem erhöht sich die Vergleichbarkeit der Berichte, da Doppelungen und nicht entscheidungsrelevante Informationen entfallen.
Für Finanzinstitute wird die Umsetzung der Taxonomie schrittweise vereinfacht, insbesondere durch die Einführung klar definierter Schwellenwerte und den zeitlichen Aufschub bestimmter KPIs. Das ermöglicht es Banken und Investoren, sich gezielt auf wirklich nachhaltige Investitionen zu konzentrieren.
Fazit und Ausblick
Die geplanten Änderungen der EU-Taxonomie stellen einen wichtigen Schritt zur praxisnahen Umsetzung nachhaltiger Finanzströme dar. Die Vereinfachung der Berichtsstandards ermöglicht es Unternehmen, ihren Fokus stärker auf die Umsetzung nachhaltiger Projekte zu legen, anstatt auf administrative Anforderungen.
Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den geänderten Berichtspflichten auseinandersetzen und gegebenenfalls ihre internen Prozesse anpassen. Als CURENTIS AG stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Sie optimal auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.