CSRD stellt Finanzinstitute vor große Herausforderungen
Die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), die die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablösen wird, verlangt von Finanzinstituten künftig eine detailliertere Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Doch was ändert sich genau? Welche Herausforderungen sind damit verbunden?
Die CSRD-Richtlinie ist seit dem 01.01.2023 in Kraft und wird zunächst für große Unternehmen für das Geschäftsjahr 2024 verpflichtend. Dies wird sich jedoch bis 2026 ändern, da in den Folgejahren auch kleinere Unternehmen unter die Offenlegungspflicht fallen.
Neuerungen der CSRD
Inhaltlich hat sich die neue Richtlinie stark verändert; besonders relevant ist die Neuerung der doppelten Wesentlichkeitsperspektive („Double Materiality“). So müssen mit der zukünftigen Berichtspflicht alle Sachverhalte des Unternehmens, die soziale oder ökologische Auswirkungen auf die Umwelt haben, sowie alle externen Einflussfaktoren, wie z.B. der Klimawandel, die den Geschäftserfolg des Unternehmens beeinflussen, berichtet werden.
Neben den inhaltlichen Änderungen müssen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte künftig extern prüfen lassen. Dies soll zu mehr Transparenz führen und Greenwashing verhindern, da Nachhaltigkeit nicht mehr nur ein Marketingbegriff ist, sondern konkreten Anforderungen unterliegt.
Die größte Neuerung betrifft den Anwenderkreis: Im Zuge der CSRD-Umsetzung fallen bis spätestens 2026 auch kleinere Finanzinstitute unter die Berichtspflicht.
Herausforderungen
Die kommende CSRD-Pflicht wird Finanzinstitute vor einige Herausforderungen stellen. So zeigt allein eine aktuelle Umfrage von PwC, dass ein Großteil der inhaltlichen Anforderungen der CSRD- Pflicht nicht oder nur teilweise bekannt ist. Insbesondere Finanzinstitute, die bisher nicht von der NFRD-Pflicht betroffen sind, haben hier Nachholbedarf.
Neben dem Verständnis der neuen Regelungen sehen viele Unternehmen eine große Herausforderung in der Erhebung der erforderlichen Daten sowie deren Integration in das bestehende Datenmanagement. Dies liegt vor allem an den komplexen Anforderungen der zuvor beschriebenen „Douple Materiality“-Perspektive, die Unternehmen dazu auffordert, Daten zu erheben, die im Rahmen bisheriger Berichtspflichten nicht verpflichtend waren.
Eine weitere Herausforderung liegt in der Ausgestaltung der CSR-Berichtspflicht selbst. So zeigt ein Blick auf die Anforderungen der Offenlegungspflichten, dass die Richtlinie primär für das produzierende Gewerbe definiert wurde. Finanzinstitute werden Schwierigkeiten mit einigen Anforderungen haben, die sich nicht in ihren allgemeinen Geschäftsaktivitäten abbilden lassen. Ein Beispiel wäre der Umgang mit gefährlichen Chemikalien. Hier ist eine Interpretation der wesentlichen Themen für Finanzinstitute von großer Bedeutung.
Darüber hinaus besteht insbesondere im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit Handlungsbedarf für Finanzinstitute, da diese bisher kein wesentlicher Bestandteil der Berichtspflicht war.
Es ist zudem zu erwarten, dass in den kommenden Jahren ein umfassenderer branchenspezifischer Berichtsstandard veröffentlicht wird, um die Anforderungen und Standards an den Finanzsektor anzupassen. Daraus können sich weitere Offenlegungspflichten ergeben, auf die sich Unternehmen entsprechend vorbereiten müssen.
Insbesondere Finanzinstituten, die bisher nicht unter die NFRD fallen, wird empfohlen, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und frühzeitig mit der Analyse und Umsetzung zu beginnen.
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