CURENTIS-Whitepaper zum Lieferkettengesetz und seinen Auswirkungen in Banken
Am 1. Januar 2023 tritt in Deutschland das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ (Lieferkettengesetz) in Kraft. Darin werden Standards bezüglich Umwelt und Menschenrechten definiert.
Unternehmen werden damit dazu zu verpflichtet, zu überwachen, dass Rechte und Normen des deutschen Rechtstaates auch bei ihren ausländischen Zulieferern gelten. Im Mittelpunkt der Diskussion um dieses Gesetz stehen in der Regel Industrieunternehmen mit globalen Supply Chains und entsprechend komplizierter Logistik.
Tatsächlich hat das Lieferkettengesetz jedoch auch umfangreiche Auswirkungen auf Kreditinstitute. CURENTIS hat zu diesem Thema ein Whitepaper entwickelt. Wenn Sie Interesse an dieser aktuellen CURENTIS-Publikation haben, finden Sie hier den Zugang
https://curentis.com/publikationen/
Das Whitepaper beschreibt, in welcher Weise Kreditinstitute von dem Gesetz betroffen sind. Neben den Auswirkungen auf die eigenen Beschaffungsprozesse – z.B. beim Einkauf von IT-Experten aus Weissrussland oder anderen Staaten mit schwieriger Menschenrechtslage – betrifft das Lieferantenkettengesetz auch die Kreditvergabe. Einerseits müssen Banken darauf achten, was mit verliehenen Geldern finanziert wird. Andererseits sind sie als Kreditgeber selbst Teil der Lieferkette.
Auch in der Anlagepolitik ändert sich die Risikobewertung durch das neue Gesetz.