CURENTIS AG bei der 11. Zürcher Tagung zur Geldwäschereibekämpfung
Offener Schlagabtausch zwischen FINMA und Bankvertreterin zur Qualität der Geldwäschereirisikoanalysen
Zürich, 26. September 2023 – Die CURENTIS AG hat auch in diesem Jahr an der Zürcher Tagung zur Geldwäschereibekämpfung teilgenommen. Die Konferenz hat wieder über 200 Experten aus der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche angezogen, um über die aktuellen Herausforderungen und Fragen im Kampf gegen Geldwäsche zu diskutieren.
Für die CURENTIS-Teilnehmer waren insbesondere die folgenden zwei Vorträge von hohem Interesse:
- „Anforderungen an die Geldwäschereirisikoanalyse“ von Nadine Riera von der FINMA
- „Herausforderungen einer Grossbank bei der Bekämpfung der Geldwäscherei in einem globalen Finanzmarkt“ von Katrin Ivell von der UBS
Frau Riera beschrieb sehr anschaulich, welche Anforderungen die FINMA an die Geldwäschereirisikoanalyse stellt. Die FINMA hat laut Frau Riera die Risikoanalysen von 30 Banken überprüft und dabei 50% als „weitgehend nicht genügend“ eingestuft.
Frau Ivell hat in ihrem Vortrag auf diese Kritik an den Banken sehr direkt reagiert und die persönliche Meinung geäußert, dass sich die Banken einen Dialog und eine direkte Rückmeldung an die einzelnen Institute gewünscht hätten. Zudem habe es die FINMA versäumt im Vorfeld klare Vorgaben für Risikoanalysen zu kommunizieren.
Was war der Diskussion vorausgegangen?
Die FINMA hatte in Ihrer Aufsichtsmitteilung 05/2023 deutliche Kritik an den Geldwäschereirisikoanalysen geübt (Quelle: https://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/4dokumentation/finma-aufsichtsmitteilungen/20230824-finma-aufsichtsmitteilung-05-2023.pdf?sc_lang=de&hash=88066442E915B69C8046701073367AEE). So heißt es in der Mitteilung unter anderem:
- „Oft fehlte es für eine adäquate Definition der Risikotoleranz am bewussten Ausschluss bestimmter Länder, Kundensegmenten, Dienstleistungen und/oder Produkten (z.B. politisch exponierte Personen aus bestimmten Ländern)
- Auch fehlt zumeist ein geeigneter Prozess um im Einzelfall Ausnahmen von der definierten Risikotoleranz zu ermöglichen (sog. exception to policy Prozess), …
- Auch wurde regelmässig festgestellt, dass zur Überwachung der Einhaltung der Risikotoleranz keine Schlüsselrisikoindikatoren definiert wurden, die der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat eine regelmässige Kontrolle ermöglichen….
- Regelmässig war festzustellen, dass nicht für jedes erfasste Geldwäschereirisiko jeder Geldwäschereirisikokategorie die Einschätzungen hinsichtlich des inhärenten Risikos und des Kontrollrisikos, sowie des daraus resultierenden Nettorisikos einzeln und nachvollziehbar aufgezeigt wurden. Hierbei ist insbesondere aufgefallen, dass nicht immer alle für das Institut relevanten Geldwäschereirisiken abgedeckt wurden.“
Die Diskussion hat sehr deutlich gemacht, dass die Entwicklung der Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz ein umstrittenes Thema bleibt. CURENTIS wird die Diskussion weiter intensiv verfolgen.