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Die FAFT Travel Rule – jetzt auch für Krypto-Dienstleister?

Anti-Financial Crime

Gemäß der Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (Verordnung EU) 2015/847, „TFR“) sind Dienstleister im Bereich des Zahlungsverkehrs dazu verpflichtet, bei Geldtransfers Angaben zum Zahlungsabsender und -empfänger zu übermitteln. Diese sogenannte Travel Rule stellt eine einheitliche Umsetzung der Anforderungen der FAFT an Zahlungsdienstleister in der gesamten EU sicher. Bisher gilt die Verordnung jedoch nur für den Transfer von Geldbeträgen, sprich. Münzen, Banknoten, Giralgeld oder E-Geld – jedoch nicht für Kryptowährungen.

Dies könnte sich bald ändern.

Nachdem die FAFT im vergangenen Oktober ihre Empfehlungen in Bezug auf Kryptowährungen und Krypto-Dienstleister aktualisiert hat, möchte die Union nun folgen. Bereits im Juli 2021 hatte die Kommission einen Vorschlag einer Erweiterung der GeldtransferVO veröffentlicht. Am 1. April 2022 legte das EU-Parlament schließlich seine Änderungsvorschläge der neuen Verordnung (genannt „TFR­E“) vor.

 

Zukünftige Auswirkungen auf die Krypto-Welt

Eine Genehmigung der neuen Verordnung TRF-E wird viele Veränderungen im Krypto-Bereich zur Folge haben. Wesentliche Punkte haben wir nachfolgend zusammengefasst:

Sie verpflichtet Krypto-Dienstleister wie Kryptobörsen dazu, jede Transaktion an die Behörden zu melden. Dabei sollen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontonummer der Absender und Empfänger der Zahlungen weitergeleitet werden. Von der Meldepflicht betroffen sollen hierbei alle Krypto-Transaktionen sein. Zwar schließt die Empfehlung der FAFT nur alle Krypto-Transaktionen über einer Mindestschwelle von 1.000 Euro ein, die EU-Kommission will jedoch noch einen Schritt weiter gehen: sie möchte eine Null-Euro-Schwelle einführen. Grund dafür sei, dass kleine Krypto-Transaktionen häufig zur Terrorismusfinanzierung oder zur Geldwäsche genutzt werden. Durch eine Null-EURO-Schwelle würde eine vollständige Rückverfolgbarkeit aller Transkationen gewährleistet und ein solches Schlupfloch für illegale Aktivitäten verhindert werden.

Des Weiteren ist eine Implementierung eines effektiven KYC-Prozesses, um die Kunden zu identifizieren und verifizieren, essenziell. Für die Krypto-Dienstleister kann dies bedeuten, dass Anpassungen im Unternehmen notwendig sind, um die Vorgaben der Travel Rule einzuhalten. Dies kann einen entsprechenden Mehraufwand für die Unternehmen darstellen. Insbesondere für kleine Kryptounternehmen können zusätzliche Kosten, die durch eine KYC-Prozess-Implementierung entstehen, ein Grund sein, ihr Unternehmen gegebenenfalls ins Nicht-EU-Ausland zu verlegen.

Für die Kunden von Kryptounternehmen kann die Umsetzung der TFR-E möglicherweise Verzögerungen bei der Abwicklung von Transaktionen nach sich ziehen. Da mit der Durchführung von Transaktionen gewartet werden muss, bis der KYC-Prozess vollständig abgeschlossen ist, sind etwaige Verschiebungen durchaus denkbar. Außerdem stehen viele Kunden der zuvor genannten vollständigen Rückverfolgbarkeit von Transaktionen kritisch gegenüber, da dies wenig Raum für Anonymität lässt.

 

Noch ist nichts final.

Genaue Einzelheiten der TFR-E wie beispielsweise eine mögliche Einführung einer Mindestschwelle für meldepflichtige Transaktionen oder auch der Umgang mit privat gehaltenen Wallets werden derzeit noch diskutiert. Da mit der Einführung der neuen Verordnung das Ziel der Erfüllung der FAFT-Guidelines verfolgt wird, werden jedoch keine grundlegenden Veränderungen mehr erwartet. Aktuell ist die Zustimmung des Vorschlags von Seiten der Europäischen Union noch ausstehend. Wir von CURENTIS sind gespannt, wie genau die verschärften Regularien im Krypto-Bereich im Detail letztlich aussehen werden und halten Sie gerne auf dem Laufenden.

29. Juni 2022
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https://curentis.com/wp-content/uploads/2022/03/bitcoin.jpg 914 1280 julian.schlosser@curentis.com /wp-content/uploads/2022/02/logo-2-2-1.png julian.schlosser@curentis.com2022-06-29 16:52:552022-06-29 16:54:00Die FAFT Travel Rule – jetzt auch für Krypto-Dienstleister?

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