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Massiver Anstieg des Meldeaufkommens unter Notaren: Die GwGMeldV-Immobilien zeigt Wirkung

07. Dezember 2021

Im vergangenen Jahr 2020 kam es mit insgesamt 144.000 Geldwäsche-Verdachtsmeldungen zu einer ca. 25‑prozentigen Steigerung des Gesamtmeldeaufkommens im Vergleich zum Vorjahr (2019). Dies legte der von der Financial Intelligence Unit (FIU) veröffentlichte Jahresbericht 2020 offen.

Auffällig im vergangenen Jahr war die Anzahl der eingegangenen Verdachtsmeldungen von Notaren, welche zu den Verpflichtetengruppen im Nichtfinanzsektor gehören. Während in den Vorjahren 2018 und 2019 nur jeweils 8 und 17 Verdachtsmeldungen von Notaren eingereicht wurden, erhöhte sich diese Anzahl im Jahr 2020 auf insgesamt 1.629 Meldungen. Notare sind damit die Verpflichtetengruppe mit der prozentual höchsten Steigerungsrate in 2020 (9.400 %).

Was ist der Grund für diese enorme Steigerung?

Die massiv angestiegene Anzahl eingereichter Verdachtsmeldungen durch Notare steht im direkten Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich am 1. Oktober 2020. Die GwGMeldV-Immobilien verstärken die Meldepflichten bestimmter Berufsträger einschließlich Notare bei Transaktionen in Verbindung mit Immobiliengeschäften. Diese sind durch die GwGMeldV-Immobilien dazu verpflichtet, auffällige Sachverhalte, welche auf einen möglichen Zusammenhang mit Geldwäsche hindeuten, an die FIU zu melden. Weitere Verpflichtete, die nach den GwGMeldV- Immobilien auffällige Sachverhalte melden müssen, sind unter anderem Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Patentanwälte sowie Immobilienmakler. Zwar war der Anstieg des Meldeaufkommens unter diesen Verpflichtetengruppen nicht so beachtlich wie unter den Notaren, dennoch stieg auch hier die Anzahl der eingereichten Verdachtsmeldungen. In der Verpflichtetengruppe der Immobilienmakler beispielsweise stieg die Anzahl der eingegangenen Verdachtsmeldungen von 84 im Jahr 2019 auf insgesamt 135 im Jahr 2020.

Zuvor war die Anzahl der eingegangenen Verdachtsmeldungen insbesondere seitens der Notare und Rechtsanwälte vergleichsweise niedrig. Durch die berufliche Schweigepflicht waren Notare zuvor nur dann zu einer Verdachtsmeldung verpflichtet, wenn sie konkret von dem Stattfinden von Geldwäsche wussten.

Unter diesen Verpflichteten erntete die neue Verordnung in einigen Fällen Kritik, da diese nach Ansichten einiger betroffener Berufsträger nicht mit der geltenden Verschwiegenheitspflicht vereinbar sei. Es gab sogar einen Eilantrag gegen die Meldepflicht bei Geldwäsche-Verdacht. Der Antrag wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt, welches die Meldepflicht mit der Verschwiegenheitspflicht als vereinbar anerkannte. Grundlage für die Antragsablehnung waren die in verschiedenen Bereichen geltenden Mitteilungs- und Auskunftspflichten, welche Notare unterlägen und rechtlich über der Pflicht zur Verschwiegenheit ständen. Auch nach der Berufsverordnung für Rechtsanwälte gelte die Verschwiegenheitspflicht nicht in Fällen, in denen andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zuließen.

Die in Kraft getretene Verordnung hat das Ziel, die Geldwäscheprävention im Immobilienbereich zu fördern sowie die Sicherstellung inkriminierter Gelder zu stärken. Laut Studien werden in Deutschland jährlich bis zu 30 Milliarden Euro auf dem Immobilienmarkt gewaschen. Die GwGMeldV-Immobilien ist Teil der Maßnahmen, um diesem Missstand entgegenzuwirken und die Kriminalität im Immobilienbereich zu bekämpfen.

Quelle: Rechtsanwälte und Notare müssen auffällige Immobilien-Transaktionen melden (beck.de)

Zoll online – Pressemitteilungen – FIU-Jahresbericht 2020

 

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