ESG-Risiken: EBA setzt Mindeststandard für das Management von ESG-Risiken
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat mit der finalen Richtlinie zum Management von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) einen Meilenstein gesetzt.
Die Richtlinie zielt darauf ab, ESG-Risiken in die internen Steuerungs- und Risikomanagementprozesse von Kreditinstituten zu integrieren, um deren Widerstandsfähigkeit gegenüber kurz-, mittel- und langfristigen Herausforderungen zu stärken. Dies umfasst sowohl klimabezogene Risiken als auch soziale und Governance-Aspekte.
Diese neuen Vorgaben, die ab Januar 2026 (für kleine und nicht-komplexe Institute ab Januar 2027) verpflichtend werden, schaffen einen einheitlichen europäischen Mindeststandards für das Management von ESG-Risiken.
Dieser Mindeststandard setzt die folgenden Schwerpunkte:
- Materialitätsbewertung:
- Jährliche Bewertungen von ESG-Risiken sind verpflichtend (alle zwei Jahre für kleine Institute). Dabei gilt ein Zeithorizont von mindestens 10 Jahren, um finanzielle Auswirkungen über verschiedene Risikokategorien hinweg zu bewerten.
- Methodik zur Risikoanalyse:
- Exposurebasiert: ESG-Faktoren müssen in Kreditentscheidungen und Risikoklassifikationen einfließen.
- Szenarienbasiert: Institute sollen Resilienztests mit wissenschaftlich fundierten Szenarien durchführen.
- Portfoliobasiert: Heatmaps und Sektoranalysen sollen Risiken aufzeigen und Konzentrationen minimieren.
- Integriertes Risikomanagement:
- ESG-Risiken müssen in die Risikostrategie, die internen Prozesse zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (ICAAP- und ILAAP-Prozesse) sowie die Risikolimitierung integriert werden.
- Kurz-, mittel- und langfristige Ziele zur Risikominimierung sind klar zu definieren.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Planung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Finanzinstitute sind verpflichtet, Pläne zur Anpassung ihrer Geschäftsmodelle zu entwickeln und die Resilienz ihrer Portfolios gegenüber transistorischen und physischen ESG-Risiken sicherzustellen.
Kleinere Institute profitieren von vereinfachten Anforderungen, etwa bei der Frequenz von Bewertungen oder der Datenkomplexität. Dennoch bleiben auch sie zur Umsetzung der Kernanforderungen verpflichtet.
Empfehlungen für Finanzinstitute
- Frühzeitige Integration: ESG-Risiken sollten sofort in alle Geschäfts- und Risikostrategien integriert werden.
- Gap-Analyse: Zu bestehenden Anforderungen wie den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
- Schulungen: Management und Mitarbeitende müssen kontinuierlich zu ESG-Themen geschult werden.
- Datenmanagement: Eine robuste Datenbasis ist essenziell, um ESG-Risiken effektiv zu messen und zu steuern.
Die neue EBA-Leitlinie ist ein Weckruf für alle Finanzinstitute, ihre Prozesse anzupassen und eine proaktive Haltung gegenüber ESG-Risiken einzunehmen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, diese Anforderungen effizient und nachhaltig umzusetzen.