Die EBA veröffentlicht einen ersten Entwurf des technischen Pakets für ihren 4.0-Berichtsrahmen
Die europäischen Aufsichtsbehörden entwickeln die Meldepflichten weiter: Insbesondere sollen Meldungen deutlich granularer werden, um eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den meldepflichtigen Instituten zu gewährleisten. Teil dieser Initiative ist das von der European Banking Authority (EBA) entwickelte Data Point Model (DPM) 2.0, das eine granularere Berichterstattung und eine klarere Definition von Datenbeziehungen verspricht. Das DPM 2.0 wird voraussichtlich für alle regulatorischen Meldungen an die EBA wie FINREP (Financial Reporting), COREP (Common Reporting) oder Asset Encumbrance verwendet werden. Format DPM 2.0 Methodik
Das Berichtsrahmenwerk 4.0, für das die EBA nun technische Standards veröffentlicht hat, wird das erste Berichtsrahmenwerk sein, das künftig vollständig auf dem DPM 2.0-Modell basiert, auch wenn mit der Veröffentlichung zunächst ein neues Berichtsrahmenwerk im DPM 1.0-Format eingeführt wird. Erst im Juni hat die EBA ihren Implementierungsplan für DPM 2.0 veröffentlicht. Die aktuelle Veröffentlichung des Reporting Model 4.0. ist ein weiterer Meilenstein in der Umsetzung.
Das Technical Package 4.0 enthält wesentliche Änderungen, wie z.B. die Einführung eines neuen semantischen Glossars. Dieses wird ab der Einführung von DPM 2.0 das strukturierte Verzeichnis der Begriffe und ihrer Bedeutungen führen und ist deutlich detaillierter als das bisherige Glossar, erfordert also erhebliche Anpassungen seitens der berichtenden Institute. Neben dem Glossar wurden auch alle zugehörigen Module entsprechend angepasst. Größte Änderung des Paktes 4.0 sind die weitreichenden Anpassungen der Meldeanforderungen gemäß CRR3.
Weitere Neuerungen betreffen beispielsweise die Meldeformate, die an die Bundesbank übermittelt werden. So plant die EBA, ausschließlich das Berichtsformat xBRL-CSV zu akzeptieren.
Die finale Version des Reporting Framework 4.0 soll im Dezember 2024 von den drei Aufsichtsbehörden veröffentlicht werden. Die technischen Aspekte werden ab dem ersten Halbjahr 2025, voraussichtlich im März, integriert. Eine Übergangsfrist bis Dezember 2025 ist z.B. für das Berichtsformat vorgesehen, wobei bis dahin parallel auch das neue Berichtsformat xBRL-CSV akzeptiert wird.
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