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Neuausrichtung des bankaufsichtlichen Meldewesens – BaFin informiert über Machbarkeitsstudie

Regulatorik

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zeigt in einer Machbarkeitsstudie Perspektiven für die Neuausrichtung des bankaufsichtlichen Meldewesens auf. Die Deutschen Bundesbank und die Kreditwirtschaft haben gemeinsam mit der BaFin ein Zielbild entwickelt, das die Umsetzung der Meldeanforderungen für Institute vereinfacht. Die BaFin selbst könnte von deutlich verbesserten Analysemöglichkeiten profitieren und schneller auf Entwicklungen reagieren. Ziel der Machbarkeitsstudie war, Lösungsansätze für eine verbesserte Analysefähigkeit der Aufsicht bei gleichzeitiger Entlastung der Institute zu entwickeln und prototypisch mit Pilotbanken und -rechenzentren zu testen. Dabei haben die Beteiligten aktuelle europäische Initiativen zur Datenberichterstattung wie das „Integrierte Berichterstattungssystem des Eurosystems“ (Integrated Reporting Framework – IReF), das „Integrierte Berichtswörterbuch der Banken“ (Banks Integrated Reporting Dictionary – BIRD) und die Machbarkeitsstudie zum integrierten Berichtswesen der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) berücksichtigt.

 

Das Ergebnis ist eindeutig: Das bankaufsichtliche Meldewesen muss zügig neu ausgerichtet werden. Das Zielbild basiert auf einem mixed-granularen Datenmodell, das künftig für alle Meldeanforderungen einheitlich gelten könnte (siehe Abbildung). Das bedeutet, dass das Modell neben granularen Daten auch aggregierte Datenpunkte umfasst, die granular nicht abgebildet werden. Die Folge wäre, dass granular abbildbare Daten im Datenmodell nur einmal enthalten wären und das Modell verschiedene Aggregatsformen abbilden könnte. Weiterer Baustein des Zielbilds ist ein auf dem Modell aufbauendes maschinenlesbares Regelwerk für Datenqualitätsprüfungen und Datenpunktaggregationen. Dieses „Digitale Fundament“ sollte auf EU-Ebene und idealerweise in Zusammenarbeit mit der Kreditwirtschaft geschaffen werden. So könnte die für 2024 bis 2027 avisierte Umsetzung des IReF als erste Ausbaustufe (Minimum Viable Product) für das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Zielbild genutzt werden. Um sein volles Potenzial abzurufen, müsste der derzeitige gesetzliche Rahmen angepasst werden und die europäischen Initiativen müssten sich auf ein gemeinsames Zielbild und Datenmodell verständigen. Der von der EBA avisierte gemeinsame Meldewesenausschuss (Joint Reporting Committee – JRC) könnte den Grundstein dafür legen. BIRD bringt zudem sehr viele Voraussetzungen für das zu entwickelnde Datenmodell mit. Die ausführliche Studie können Sie hier lesen.

19. September 2022
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