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EU regelt umwelt­bezogene und soziale Sorgfalts­pflichten entlang der Liefer- und Wert­schöpfungs­ketten

Sustainable Banking

Bereits 2019 veröffentlichte die EU-Kommission den ersten Vorschlag zur Corporate Sustainable Due Diligence Directive (CSDDD). Seitdem wird die Verordnung von allen Seiten heftig diskutiert, insbesondere die Umsetzung und den Anwendungskreis. Doch was genau ist die CSDDD? Und welche Konsequenzen hat sie für Banken? Wir klären auf.

Die CSDDD oder Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit ist ein Vorschlag der EU, der Unternehmen dazu verpflichten würde, über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt zu berichten. Sie ist damit das europäische Pendant zum deutschen Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (LKSG), welches bereits seit Januar 2023 in Kraft ist. Ziel der EU-Richtlinie ist es, die Anforderungen an die unternehmerische Sorgfaltspflicht in der EU zu harmonisieren, da bislang ein Flickenteppich unterschiedlicher nationaler Gesetze besteht.

Inhalt

Die CSDDD in ihrer aktuellen Fassung fordert von Unternehmen, die nach dem Recht eines EU-Mitgliedsstaates gegründet wurden, die Umsetzung umweltbezogener und menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten. Im Gegensatz zum LKSG, welches die gesamte Lieferkette integriert, fokussiert sich die CSDDD vor allem auf potentiell negative Auswirkungen aller Geschäftspartner einer Aktivitätskette – also sowohl direkter als auch indirekter und nachgelagerter Partner – bei denen negative Umwelt- und Menschenrechtsauswirkungen zu erwarten sind. Um den Anforderungen der CSDD gerecht zu werden, müssen die betroffenen Unternehmen verschiedene Sorgfaltspflichten erfüllen. Diese umfassen

  • eine Unternehmenspolitik, die alle verbindlichen Sorgfaltspflichten in Form von Verhaltenskodizes und Verfahren integriert,
  • ein Beschwerdeverfahren,
  • kontinuierliche Risikoanalysen zur Identifizierung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte,
  • Vorbeugungs- und Abhilfemaßnahmen zur Vermeidung potenzieller Auswirkungen,
  • Wirksamkeitsüberwachung & Überprüfung der Einhaltung der Sorgfaltspflicht
  • sowie jährliche Berichterstattung und Kommunikation.

Betroffene Unternehmen müssen zudem sicherstellen, dass ihre Geschäftsstrategie mit dem Ziel des Pariser Abkommens, die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen, vereinbar ist.

Betroffene Unternehmen

Am Donnerstag, den 14. Dezember, konnte eine Einigung zwischen Rat, Parlament und Kommission erzielt werden, die unter anderem den Anwendungsbereich festlegt. Demnach sollen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem weltweiten Jahresnettoumsatz von 150 Millionen Euro unter die Richtlinie fallen. Darüber hinaus sollen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten von der Richtlinie erfasst werden, sofern sie in bestimmten Risikobranchen wie der Herstellung von Textilien, Bekleidung und Schuhen, der Landwirtschaft einschließlich Forstwirtschaft und Fischerei, der Lebensmittelherstellung und dem Baugewerbe einen Nettoumsatz von mindestens 20 Millionen Euro erzielen. Diese Sektoren weisen ein hohes Schadenspotenzial hinsichtlich der Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte auf. Für Nicht-EU-Unternehmen gilt die CSDDD, wenn sie drei Jahre nach Inkrafttreten der CSDDD einen Nettoumsatz von 150 Millionen Euro in der EU erzielen. Das LKSG, das seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gilt, wird künftig an das EU-Recht angepasst.

Der Finanzsektor ist vorläufig vom Anwendungsbereich ausgenommen. Die Finanzakteure sollten sich jedoch nicht zu früh zurücklehnen. So prüft die EU eine mögliche Klausel für eine künftige Einbeziehung des nachgelagerten Finanzsektors auf der Grundlage einer ausreichenden Folgenabschätzung.

Nächsten Schritte

Die vorläufige Einigung über die CSDD muss noch vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt und formell verabschiedet werden. Eine verbindliche Umsetzung der Richtlinie wird nicht vor 2025 erwartet.

Wir halten Sie über die aktuelle Entwicklung der Regulatorik auf dem Laufenden. Mehr unter www.curentis.com

18. Januar 2024
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