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SFRD: Neue verpflichtende Angaben zu Sozial- und Klimazielen für Finanz­produkte

Sustainable Banking

Die drei wichtigsten europäischen Finanzaufsichtsbehörden (EBA, EIOPA & ESMA), haben die Veröffentlichung ihres Abschlussberichts zur Änderung der Entwürfe für technische Regulierungsstandards (RTS) bekannt gegeben. Damit geben Sie parallel bekannt, welche Offenlegungspflichten durch die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFRD) nun anfallen werden.

Was ist die SFRD?

Die EU SFDR ist Teil des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Ziel der Verordnung ist die Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte im Anlageentscheidungs-, Anlageberatungs- und Versicherungsberatungsprozess von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern. Derzeit besteht aufgrund unterschiedlicher nationaler und sektoraler Ansätze die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen und Fehlinvestitionsentscheidungen.   Die SFDR wurde bereits im Jahr 2019 verabschiedet und ihre Veröffentlichungspflichten werden schrittweise in den Jahren 2021 bis 2023 eingeführt. Neu sind vor allem Vorschläge zu den technischen Regulierungsstandards von Sozialen Zielen.

Die RTS zielen darauf ab, die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen bei Finanzprodukten zu verbessern. Sie enthalten eine Berichtsvorlage mit vorgegebenem Format, die für die Erläuterung der Berücksichtigung wesentlicher negativer Nachhaltigkeitsauswirkungen (sogenannte Principal Adverse Impacts, kurz: PAIs) von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu verwenden ist. Bei den PAIs handelt es sich ausschließlich um Indikatoren bzw. Kennzahlen, die eine negative ESG-Wirkung haben und daher reduziert werden sollen (eine positive Ausprägung der PAIs wird dabei als negativ für die Nachhaltigkeit angesehen, vgl. Taxonomie-Kriterium „keine wesentliche Beeinträchtigung eines der anderen EU-Umweltziele“)

Änderungen

Zu den wichtigsten Änderungen, die im Rahmen der Überarbeitung der ESAs vorgeschlagen werden, gehört die Erweiterung und Anpassung der Liste der PAI, die die negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aufzeigen, um eine Reihe sozialer Indikatoren. Zu den obligatorischen PAI-Indikatoren gehören nun „Engagement in Unternehmen, die im Tabakanbau und in der Tabakproduktion tätig sind“ (Aktualisierung eines früheren tabakbezogenen Indikators), „Beschäftigte, die weniger als einen angemessenen Lohn erhalten“ sowie geänderte Indikatoren für Investitionen in Unternehmen, die in Verstöße gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verwickelt sind, und für das geschlechtsspezifische Lohngefälle zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten. Darüber hinaus verlangen die Aufsichtsbehörden, dass Finanzprodukte, die auf die Reduzierung von Treibhausgasen abzielen (z.B. Investitionen in kohlenstoffarme Technologien), eine detaillierte Offenlegung mit einer Erläuterung der Ziele sowie die Bereitstellung detaillierterer Informationen auf der Website beinhalten.

Weitere von den Regulierungsbehörden vorgeschlagene Überarbeitungen der SFDR-Verordnung umfassen Verbesserungen bei der Offenlegung, wie nachhaltige Investitionen der Umwelt und der Gesellschaft „keinen nennenswerten Schaden zufügen“, eine Vereinfachung der Vorlagen für vorvertragliche und regelmäßige Offenlegungen sowie weitere technische Anpassungen.

Nach der Veröffentlichung des Berichts der ESAs wird die Europäische Kommission drei Monate Zeit haben, um zu entscheiden, ob sie den RTS-Entwurf billigen wird. Die mögliche Anwendung der neuen RTS wäre unabhängig von einer laufenden Überprüfung der SFDR durch die Kommission, die für September 2023 angekündigt wurde.

Herausforderungen und Chancen für den Bankensektor  

Die große Herausforderung bei der Bewältigung der SFRD ist die Verfügbarkeit der für die Nachhaltigkeitsprüfung notwendigen Daten, die insbesondere aufgrund der Neuheit der sozialen Aspekte oft nicht konzernintern verfügbar sind. Diese müssen heute in der Regel von spezialisierten Datenanbietern eingekauft und in den eigenen Datenhaushalt integriert werden. Hier ist ein umfassendes Datenmanagement erforderlich, das kontinuierlich Daten der eigenen Kunden sammeln und interpretieren muss.  Zudem ist der Begriff, welche Investitionen „keinen nennenswerten Schaden verursachen“, sehr abstrakt formuliert, so dass Schwierigkeiten bei der Definition solcher Finanzprodukte bestehen.

Die SFRD bietet jedoch auch Chancen: Durch die Identifizierung von Unternehmen mit hohen ESG-Risiken können Banken ihr Risikomanagement verbessern, indem sie das ESG-Risiko eines Unternehmens bei Kredit- oder Investitionsentscheidungen berücksichtigen. Darüber hinaus bietet die SFRD Banken die Möglichkeit, eine breite Palette nachhaltiger Produkte anzubieten, um der Kundennachfrage gerecht zu werden.

Wir unterstützen Sie bei allen Anforderungen bezüglich der SFRD-Verordnung. Haben Sie Fragen zur Integration von Nachhaltigkeitsbezogenen Daten oder zur Identifikation von ESG Risiken? Kontaktieren Sie uns gerne persönlich unter https://curentis.com/consulting/regulatory-reporting/

15. Januar 2024
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