Schweizer Bundesrat zieht mit Transparenzregister nach
Der Schweizer Bundesrat rückt die Verschärfung des Kampfes gegen Geldwäsche weiter in den Fokus und fordert ein zentrales Register mit der Auflistung aller wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens. Bis Mitte des Jahres 2023 soll hierzu eine entsprechende Gesetzesvorlage ausgearbeitet werden, welche die Identifikation wirtschaftlich Berechtigter erleichtert, und die Transparenz juristischer Personen erhöht. Der Zugang zu diesem Register ist nicht öffentlich, sondern vorerst nur für entsprechende Behörden geplant.
Diese Neuerung unterstützt ein zentrales Kernthema der schweizer Revision des Geldwäschereigesetzes, welche zum 1. Januar 2023 bereits in Kraft tritt. Durch die Revision soll der Fokus auf die Überprüfung der Identität der wirtschaftlich Berechtigten sowie dem Hinterfragen der Angaben des Kunden verstärkt werden (siehe News: Revision des Schweizer GwG – Was kommt auf die Schweizer Banken zu? – CURENTIS Banking – Consulting und innovative Digitalisierung).
Die Schaffung eines Schweizer Transparenzregisters ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der Geldwäscheprävention im Bereich der Finanzkriminalität.