IReF- Die Neuausrichtung des Meldewesens für Banken im Euroraum
Das Integrated Reporting Framework (IReF) ist eine Initiative der Europäischen Zentralbank (EZB), um das Meldewesen für Banken im Euroraum zu konsolidieren und zu standardisieren. CURENTIS betrachtet den aktuellen Stand der Initiative sowie die Sicht der Kreditinstitute auf die Veränderung.
Banken unterliegen einer Vielzahl von Meldepflichten, deren Sicherstellung mit einem hohen Personal – und Verwaltungsaufwand verbunden sind. So müssen Banken im Eurosystem verschiedene statistische Meldungen wie die monatliche Bilanzstatistik (BSI), dieMFI-Zinsstatistik (MIR), die Statistik über Wertpapieranlagen (Securities Holdings Statistics (SHS)) und die Kreditdatenstatistik (AnaCredit) an die Aufsichtsbehörden übermitteln. In diesen statistischen Erhebungen werden teilweise identische Informationen von den Instituten mehrfach gemeldet. IRef soll für diese Problematik die langfristige Lösung sein und ab 2027 in Kraft treten .
Ziel
So zielt IReF darauf ab, den statistischen Meldeaufwand für Banken durch das Prinzip „collect data only once“ zu reduzieren. Zu diesem Zweck sollen die bestehenden Meldepflichten in einem einheitlichen und standardisierten Berichtsrahmen zusammengeführt werden, um Doppelmeldungen oder Abweichungen zwischen den einzelnen Meldungen und länderspezifischen Vorgaben zu vermeiden. Dazu werden in einem ersten Schritt die vier wesentlichen statistischen Erhebungen (Kreditdatenstatistik (AnaCredit), Wertpapieranlagenstatistik (Securities Holdings Statistics (SHS)), Monatliche Bilanzstatistik (BSI) und MFI-Zinsstatistik (MIR) in einer Verordnung zusammengefasst, indem die Meldepflichten auf hochgranularer Basis (Einzelkreditbasis, Einzelwertpapierbasis, Einzelkundenbasis) zusammengefasst werden. Darüber hinaus müssen die Banken keine unterschiedlichen Meldeverfahren mehr anwenden, da im Rahmen von IReF Rohdaten anstelle von zu vorgegebenen Templates erhoben werden. Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) strebt darüber hinaus eine länderübergreifende Standardisierung dieser Verordnung an, wobei auch notwendige nationale Meldepflichten berücksichtigt werden sollen.
Vorteile
Das Integrated Reporting Framework soll vor allem den Aufwand für die Banken reduzieren und damit zu Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen führen. Bestehende Hürden im Meldewesen, wie Doppelmeldungen und Diskrepanzen zwischen verschiedenen Meldungen, sollen durch das Integrated Reporting Framework abgebaut werden. Neben den Banken können beispielsweise auch die Adressaten von der neuen Regelung profitieren: So ist ein großer Vorteil der länderübergreifend standardisierten Daten die bessere Vergleichbarkeit zwischen den Banken.
Zeitplan
Derzeit befindet sich das IReF-Projekt in der „Investigation Phase“, in der u.a. die rechtlichen und operativen Rahmenbedingungen abgestimmt und ein standardisiertes Berichtsschema (IReF collection layer) sowie ein erweitertes Berichtsschema (extended technical layer) für nationale Anforderungen erarbeitet werden. Mit einem Inkrafttreten des IReF ist nicht vor 2027 zu rechnen.
Cost- Benefit Analyse
Aufgrund der Komplexität des angestrebten IReF und seiner möglichen Inhalte stehen die beteiligten Behörden in einem kontinuierlichen Austausch mit der Bankenbranche und anderen relevanten Stakeholdern. Teil dieses kontinuierlichen Austauschs sind unter anderem Kosten-Nutzen-Analysen (CBA). So wurde bereits im November 2020 eine erste CBA durchgeführt, um gemeinsam mit den Banken die möglichen Auswirkungen des IREF abzuschätzen. Eine ergänzende Kosten-Nutzen-Analyse (cCBA) ab November 2023 hat durch eine breite Beteiligung von Banken in der gesamten EU Klarheit über die möglichen Vor- und Nachteile des genannten Rahmenwerks gebracht. An der cCBA, deren Ergebnisse im April 2024 veröffentlicht wurden, nahmen 287 Institute teil, wobei insbesondere die Erweiterung des IReF um länderspezifische Meldeanforderungen, eine Annäherung an FINREP solo sowie zusätzliche analytische und operative Aspekte untersucht wurden.
Ergebnisse
Die wichtigste Erkenntnis der Kosten-Nutzen-Analyse ist die positive Resonanz auf eine zentrale und standardisierte Meldepflicht. Dabei zeigte sich unter anderem, dass ein Großteil der teilnehmenden Banken einer granularen Datenerhebung nicht ablehnend gegenübersteht, da dadurch das Meldeverfahren vereinfacht werden kann. Länderspezifische Meldeerfordernisse werden hingegen von den meisten Banken kritisch gesehen, da diese oftmals zu einem erheblichen Mehraufwand führen. Auch eine enge Abstimmung zwischen IReF- und FINREP-Daten wird von vielen Befragten als vorteilhaft erachtet, da dadurch eine effizientere und effektivere Berichterstattung ermöglicht wird, auch wenn es kritische Stimmen hinsichtlich der Komplexität und der Kosten einer solchen Abstimmung gibt. Letztere fordern hier einen proportionalen Ansatz, um die Kosten und Herausforderungen einer solchen Abstimmung gering zu halten. Ein weiterer sensibler Punkt der cCBA ist die Meldung granularer Informationen zu Immobilienkrediten. Hier gibt es bereits unterschiedliche nationale Ansätze zur Meldung von Immobilienkrediten einschließlich makroprudenzieller Indikatoren. Das IReF könnte hier zwar eine standardisierte Umsetzung einführen, jedoch schätzt die Mehrheit der befragten Banken den Nutzen im Vergleich zu den hohen Kosten als zu gering ein.
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