CSRD-Verschiebung & neue Schwellenwerte – CURENTIS zeigt, was zu tun ist
Die Europäische Kommission hat im Februar 2025 erste Entwürfe zur Überarbeitung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des sogenannten Omnibus-Verfahrens veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen, über die wir bereits berichteten, haben das Potenzial, die Berichtspflichten vieler Unternehmen signifikant zu verändern – sowohl inhaltlich als auch zeitlich.
Die Entwürfe streben eine umfassende Vereinfachung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an. Ziel ist es, die Komplexität und den Umfang der Berichterstattung zu verringern – insbesondere durch die Reduktion nicht-essenzieller Datenanforderungen.
Zudem wird der Kreis der Berichtspflichtigen neu definiert:
Künftig sollen nur noch große Unternehmen und Konzerne berichtspflichtig sein, die folgende Kriterien erfüllen:
- 1000 Mitarbeitende
- 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder
- 25 Millionen Euro Bilanzsumme
Im Eilverfahren strebt das Europäische Parlament eine zeitliche Verschiebung für Unternehmen an, die bislang noch nicht der CSRD-Berichtspflicht unterliegen:
- Wave 2 ¹ -Unternehmen: Erstmalige Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2027 (anstelle 2025)
- Wave 3 ² -Unternehmen: Erstmalige Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2028 (anstelle 2026)
Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen kurzfristig Berichtspflichten erfüllen müssen, obwohl sie nach Inkrafttreten der neuen Kriterien nicht mehr berichtspflichtig wären. So sollen unnötige Kosten und Aufwände vermieden werden.
Der Rat der Europäische Union hat dieser Verschiebung bereits zugestimmt. Das Europäische Parlament prüft die Entwürfe im Eilverfahren mit dem Ziel, eine Einigung bis spätestens Juni 2025 zu erzielen.
Parallel wurde die EFRAG beauftragt, bis zum 31. Oktober 2025 konkrete Vorschläge zur Anpassung der ESRS vorzulegen.
Fazit
Die Dynamik rund um die Anforderungen der CSRD bleibt hoch. Unternehmen sollten die Entwicklungen genau beobachten und frühzeitig analysieren, wie sich die Änderungen auf ihre individuelle Nachhaltigkeitsberichterstattung auswirken.
Als erfahrene Unternehmensberatung im Bereich Nachhaltigkeit und Regulatorik steht Ihnen die CURENTIS AG gerne zur Seite – mit fundierter Analyse, strategischer Beratung und praxisnaher Umsetzung.
Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie sicher durch den CSRD-Dschungel.
¹ Großunternehmen, die keine Unternehmen von öffentlichem Interesse sind
² Börsennotierte KMU sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute