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FATF veröffentlich erste Wirksamkeitsstudie der vierten Länderevaluation

Allgemein, Anti-Financial Crime, Regulatorik

Auf der Basis der vierten Runde gegenseitiger Evaluationen der FATF-Mitgliedsstaaten und weiterer Länder (Insgesamt 206 Staaten) hinsichtlich der Implementierung von Präventionsmaßnahmen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlichte am 19.04.2022 die FATF unter der deutschen Leitung durch Michael Pleyer die erste Wirksamkeitsstudie.

Die gegenseitigen Evalvationen finden bereits seit 2013 statt und beleuchten dabei die Umsetzung der 40 FATF-Empfehlungen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Evaluationen sehen die Durchsicht eingereichter Unterlagen sowie Vor-Ort-Besuche in den Ländern vor. In dem Zuge werden auch Interviews mit Akteuren aus Behörden und Privatsektor geführt und im Anschluss ein Bericht über das Land verfasst inkl. Empfehlungen an Maßnahmen. Die FATF überprüft anhand eines Standards die Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierungbekämpfung. Werden erhebliche Defizite im der Geldwäsche- und Terrorismusprävention aufgedeckt, wird das Land auf die FATF-Länderliste gesetzt. Mehr als 200 Länder haben sich verpflichtet, diese Standards umzusetzen und neue Risiken zu unterbinden. Die FATF überwacht die Länder, die Mängel hinsichtlich ihrer Geldwäscheprävention aufweisen und zieht die zur Rechenschaft, die sie nicht einhalten. Hieraus resultierten die Empfehlungen in Form einer Länderliste. Diese Liste ist eine Ermahnung an andere Staaten, bei den sich auf der Liste befindenden Ländern besondere Sorgfaltspflichten anzuwenden. Ebenso ist es eine deutliche Aufforderung an die auf der Liste stehenden Staaten, ihre Bekämpfung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung deutlich zu verbessern.

In der vierten Evaluationsrunde wurde der Schwerpunkt auf die Wirksamkeit und Angemessenheiten der AML/CFT-Aktivitäten gelegt, um zu beurteilen, ob diese einen robusten rechtlichen und institutionellen Rahme bieten.

Seit 2012, der Veröffentlichung der FATF-Empfehlungen, hat sich der Anteil der Länder, die die Empfehlungen in Rechtsverordnungen umgesetzt hat, um 40 Prozent auf 76 Prozent aller teilnehmenden Staaten erhöht. Die Evaluationen zeigen, dass die untersuchten Staaten sich des Risikos der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewusst sind und Rechtverordnungen erlassen, um einen Rahmen für die Bekämpfung und Prävention dieser illegalen Machenschaften zu schaffen. Dennoch fehlt es im Großteil an Transparenz hinsichtlich der wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften, insbesondere bei Briefkastengesellschaften. Hier ist ein Transparenzregister die konkrete Anforderung, die die FATF formuliert.

Der Privatsektor, insbesondere multinationale Großbanken und andere Finanzinstitute sind sich, so die Ergebnisse der FATF, des Risikos bewusst und weiten ihre Aktivitäten im Kampf gegen Geldwäsche aus. Im Kontrast dazu, haben laut FATF die anderen Akteure des Privatsektors, wie die die Immobilienbranche, Steuerberater und Buchhalter aber auch Notare ein geringes Risikoverständnis hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Hierdurch fällt die Wirksamkeit der AML/CFT-Aktivitäten bei 97 Prozent der Staaten eher gering bis moderat aus.

Die strafrechtlichen und investigativen Einheiten, wie die FIU (financial intelligence unit, in Deutschland ein Teilbereich des Zolls), sind mehrheitlich in den Staaten vorhanden. Die Ausweitung und Spezialisierung der behördlichen Verfolgung ist dennoch ausbaufähig.  Des weiteren hat die FATF festgestellt, dass grenzübergreifende Fälle und Briefkastengesellschaften nach wie vor  eine Herausforderung für die Geldwäschebekämpfung bei diesen behördlichen Institutionen ist.

Die FATF lobt die in den vergangenen zehn Jahren bereits getätigten Anstrengungen im Kampf gegen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie ermahnt aber in dem Zuge auch, dass die Länder mit geringen Wirksamkeitsquoten mehr leisten müssen und es bei den Umsetzungen der FATF-Standards nicht nur um ein Abhaken von Kontrollkästchen geht, sondern um die aktive Weitergestaltung der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung.

Documents – Financial Action Task Force (FATF) (fatf-gafi.org)

21. April 2022
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