Schluss mit hoher Barzahlung in Deutschland ab 2026. Die EU beschließt die Bargeldobergrenze von 10.000 Euro.
Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat die Europäische Union eine einheitliche Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro für alle Mitgliedstaaten beschlossen. Das Gesetz muss noch formell von den EU-Mitgliedsstaaten abgesegnet werden, tritt aber voraussichtlich dann Mitte 2026 in Kraft. Ab 2026 werden Barzahlungen über 10.000 Euro in den EU-Mitgliedsstaaten verboten sein. Für Beträge ab 3.000 Euro müssen die Händler dann die Daten der Käufer erfassen, um Transaktionen später zurückverfolgen zu können.
Für Deutschland bedeutet das eine große Veränderung. Bisher gab es in Deutschland keine Grenze für das Zahlen von Bargeldbeträgen. Bei Barzahlungen über 10.000 Euro, musste lediglich die Identität nachgewiesen werden und erfasst werden, woher das Geld stammt. Das ändert sich jetzt durch den EU-Beschluss.
Der Gesetzesentwurf gibt den neuen Finanzermittlungsstellen, die im Zuge der AMLA geschaffen werden, mehr Befugnisse, Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren, aufzudecken und verdächtige Transaktionsmuster eher zu erkennen und auszusetzen.
Hart trifft das Gesetz neben Banken und Casinos künftig auch die Händler von Luxusgütern wie Luxusautos, Privatflugzeuge und Schiffen sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten. Diese sind jetzt in der Pflicht ab bestimmten Summen ihre Kunden zu prüfen und verdächtige Aktivitäten melden zu müssen.
Das Gesetz soll explizit auch Fußballvereine mit einbeziehen. Konkret heißt es: Unter das neue Gesetz fallen der Einigung zufolge ab 2029 auch finanzstarke Fußballvereine, wie der FC Bayern München oder Borussia Dortmund. Die Vereine sind laut dem neuen Gesetz dann ab 2029 dazu verpflichtet die Identität ihrer Geschäftspartner zu überprüfen und verdächtige Transaktionen, die im Zuge von Spielertransfers oder Sponsoringverträge ablaufen, an die FIU zu melden, um Geldwäsche zu verhindern. Der Profifußball gilt mit seinem Milliardengeschäft und seinen Investoren aus Drittstaaten als einer der größten Faktoren von Geldwäsche in Europa. Hier werden häufig Millionenbeträge an Spielerberater und Agenturen bezahlt, ohne zu wissen, wo die Gelder ihren Ursprung haben.
Die meisten Verbraucher werden im Alltag von dieser Bargeldobergrenze nicht viel mitbekommen, da Barzahlungen in dieser Höhe selten vorkommen.
Verkäufe von Privat zu Privatperson sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Die neue EU-Bargeldobergrenze gilt nur für Händler und Unternehmen. In dem EU-Gesetz heißt es: „Die Regelung gelte nur für natürliche und juristische Personen innerhalb der EU die eine registrierten Tätigkeit nachgehen“.
CURENTIS beobachtet dieses Thema weiterhin und wird über den neuen Gesetzesbeschluss berichten, sobald die EU-Mitgliedsstaaten der Bargeldobergrenze zustimmen.