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Die Ergebnisse der Länder­prüfung durch die FATF: Ein „Mangelhaft“ für Deutschland?

Anti-Financial Crime

Am 25. August veröffentlichte die Financial Action Task Force (kurz: „FATF“) die Ergebnisse der Deutschlandprüfung, in welcher die Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung überprüft und evaluiert werden. Der sogenannte Mutual Evaluation Report (kurz: „MER“) legt die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung dar und hebt die Bereiche vor, in denen es noch Verbesserungsbedarf für Deutschland besteht.

Nachfolgend haben wir die zentralen Ergebnisse des Abschlussberichts für Sie kompakt zusammengefasst.

  • Verbesserungsbedarf im Nichtfinanzsektor: Die FATF kritisiert, dass die mehr als 300 zuständigen Geldwäscheaufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor personell und fachlich unzureichend aufgestellt seien sowie zu wenig Koordination in deren Vorgehen bestehe. Außerdem sei das Risikobewusstsein hinsichtlich Geldwäsche im Nichtfinanzsektor noch immer teilweise ungenügend.
  • Unzufriedenstellende Informationen im Transparenzregister: Die FATF bemängelt, dass das Transparenzregister, welches den vollständigen Zugang zu Informationen über wirtschaftlich Berechtigte gewährt, teilweise nicht aktuelle und nicht verifizierte Informationen enthalte. Es bestehe hierbei Verbesserungsbedarf in der Verfügbarkeit sowie Belastbarkeit der Daten im Transparenzregister.
  • Fehlende Daten sowie Datennutzung: Laut den Aussagen der FATF mangele es an belastbaren Daten bei Bundes- und Landesbehörden, die für eine wirksame Geldwäschebekämpfung sowie effektive Messung der Maßnahmenwirksamkeit notwendig seien. Außerdem bestehe ein erheblicher Verbesserungsbedarf durch alle zuständigen Behörden hinweg, insbesondere der FIU und der Strafverfolgungsbehörde, hinsichtlich der Entwicklung und Nutzung von Finanzinformationen.
  • Unzureichende Priorisierung von Geldwäscheermittlung und -verfolgung: Im MER macht die FATF deutlich, dass die Bearbeitung von Verdachtsfällen und Ermittlungen zu langsam und ineffizient seien. Hierbei müssen die Prozesse bei der FIU insbesondere durch den Einsatz von KI oder anderen fortschrittlichen Analysewerkzeugen, effizienter gestaltet werden. Die Geldwäscheermittlung und -verfolgung müsse stärker priorisiert werden. Auch bei den Strafverfolgungsbehörden bestehe ein Personalmangel, welcher Grund für die unzureichende Strafverfolgung einschließlich einer nur geringen Anzahl an Verurteilungen wegen Geldwäschedelikten sei.
  • Erkennbare Verbesserung im Finanzsektor: Schließlich verteilte die FATF auch ein wenig Lob, welches insbesondere dem Finanzsektor galt. Hierbei seien Verbesserungen in der Geldwäschebekämpfung sowie der Verhinderungen von Terrorismusfinanzierung erkennbar. Der Bankensektor habe ein gutes Verständnis von Geldwäscherisiken. So wurde auch die Aufsichtspraxis der BaFin sowie die neu geschaffene Anti Financial Crime Alliance (kurz: „AFCA“) positiv hervorgehoben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Deutschland seit der letzten FATF-Prüfung vor zehn Jahren erkennbare Fortschritte in Hinsicht auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemacht hat und diese von der FATF auch gewürdigt und gelobt werden. Dennoch besteht insgesamt noch viel Raum für Verbesserung. Um bei der nächsten FATF-Prüfung eine gute Note zu erhalten, darf und muss Deutschland weiterhin Anstrengung beim Kampf gegen Geldwäsche erbringen.

Als ersten Schritt in die richtige Richtung stellte Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits eine neue Initiative vor: Es soll eine neue Bundesoberbehörde geschaffen werden, die eine Koordinierung der Aufsichtstätigkeit im Nichtfinanzsektor gewährleisten soll, sowie bei einer effektiveren Sanktionsdurchsetzung helfen soll. CURENTIS wird über die weiteren Entwicklungen berichten.

 

 

26. September 2022
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