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Revision des Schweizer GwG – Was kommt auf die Schweizer Banken zu?

Anti-Financial Crime

Nachdem die FATF im Rahmen des Länderberichts zur Schweiz im Jahre 2016 Schwachstellen identifiziert hat, sah sich die Schweiz zu einer intensiven Überarbeitung ihres Geldwäschereigesetzes veranlasst. Das Resultat dieser Revision tritt nun final zum 1. Januar 2023 in Kraft – doch welche konkreten Änderungen ergeben sich hieraus und welche Herausforderungen können in der praktischen Umsetzung entstehen?

  1. Diese Fragen wurden im Rahmen der 10. Zürcher Tagung zum Geldwäschereigesetz, die am 13. Oktober stattgefunden hat, intensiv diskutiert. Es sind insbesondere zwei zentrale Kernthemen , die sich massiv auf Finanzinstitute und andere Geldwäscheverpflichtete auswirken können:„Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Personen“
  2. „Aktualisierung der Kundendaten“

CURENTIS betrachtet, welche Änderungen sich in Bezug auf diese Themen durch die Teilrevision des Schweizer Geldwäschereigesetzes ergeben und was dies für die Geldwäscheverpflichteten bedeuten könnte.

Überprüfung der Identität der wirtschaftlich Berechtigten

Seitens der FATF wurde bemängelt, dass bisher keine allgemeine und systematische Verpflichtung bestehe, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Identität der wirtschaftlich Berechtigten des Kunden unabhängig vom Risiko zu überprüfen. Das revidierte Gesetz sieht daher ab dem 01.01.23 künftig vor:

„Der Finanzintermediär muss mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt die wirtschaftlich berechtigte Person feststellen und deren Identität überprüfen, um sich zu vergewissern, wer die wirtschaftlich berechtigte Person ist.“

Hierbei sprechen die Fachleute allerdings von der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine bereits in der Schweiz bestehende Pflicht und verweisen auf die Feststellungspflicht gemäß 305ter StGB.

Nichtsdestotrotz hat die gesetzliche Änderung im GwG ihre Daseinsberechtigung, denn es soll der Fokus darauf gerichtet werden, die wirtschaftlich berechtigte Person nicht nur festzustellen, sondern ihre Identität zu überprüfen. Dies beinhalte, laut der Botschaft des Schweizer Bundesrats, speziell das Hinterfragen der gemachten Angaben des Kunden. Verpflichtete sollten zweifelsfrei während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung im Wissen darüber sein, wer der wirtschaftlich Berechtigte seines Kunden ist. Es gilt Maßnahmen zu ergreifen, um die Angaben, anhand geeigneter Quellen (bspw. Kenntnisse aus dem Kundenprofil, öffentliche Informationen) zu plausibilisieren. Nicht ausreichend zur Erfüllung der Pflicht sei lediglich das Einholen einer Ausweiskopie des wirtschaftlich Berechtigten. CURENTIS geht daher davon aus, dass Schweizer Geldwäscheverpflichtete ihren Personaleinsatz bei der Plausibilisierung der Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten in der Zukunft deutlich erhöhen müssen.

Aktualisierung der Kundendaten

Bisher musste die Aktualisierung von Daten und Angaben zur Vertragspartei oder zum wirtschaftlich Berechtigten nur vorgenommen werden, sofern im Laufe der Geschäftsbeziehung Zweifel entstanden sind. Die FATF bemängelte jedoch das konkrete Fehlen einer ausdrücklichen Pflicht zur Sicherstellung der Aktualität der Kundendaten, sodass am dem 01.01.23 die Pflicht zur periodischen Überprüfung der Belege gemäß Art. 7 Abs. 1 GwG in Kraft tritt:

„Er überprüft die erforderlichen Belege periodisch auf ihre Aktualität und aktualisiert sie bei Bedarf. Die Periodizität, der Umfang und die Art der Überprüfung und der Aktualisierung richten sich nach dem Risiko, das die Vertragspartei darstellt.“

Diese Verpflichtung gelte risikounabhängig für alle Kundenbeziehungen und garantiere die periodische und ereignisunabhängige Aktualisierung der Daten und Informationen. Um welche Angaben es sich hierbei konkret handelt oder wie die operative Umsetzung gestaltet werden soll, ist derzeit noch nicht festgelegt worden. Vielmehr müssen Verpflichtete bereits vorab mit einer erhöhten Anzahl an Arbeitsstunden und Aufwänden rechnen, um die Umsetzung der GwG-Änderung zu garantieren.

Fazit der CURENTIS AG:

Im Rahmen der Teilnahme an der 10. Zürcher Tagung zum Geldwäschereigesetz war insbesondere die Unsicherheit vieler Teilnehmer, größtenteils aus dem Bankensektor, zu den konkreten Auswirkungen der beschriebenen Änderungen zu bemerken. Die Überprüfung der Identität der wirtschaftlich Berechtigten scheint eine größere Herausforderung zu sein, da bisher nicht weiter definiert werden kann, wie die operative Umsetzung konkret auszusehen hat.

Für Schweizer Kreditinstitute ist eine höhere Arbeitsbelastung aus der Revision des Geldwäschereigesetzes zu erwarten. Außerdem ist die Anpassung von Policies, Prozessen und Kontrollen oder die Implementierung von technischen Anpassungen erforderlich.

Die konkreten Auswirkungen der Revision des Geldwäschereigesetz werden sich zum Teil erst in der Praxis der nächsten Jahre zeigen – die CURENTIS AG behält dies im Blick.

1. November 2022
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