• Deutsch
  • English
  • Français
Tel. +49 (0) 6171 – 95 598 0
CURENTIS Banking - Consulting und innovative Digitalisierung
  • Start
  • Consulting
    • Übersicht
    • Regulatory Reporting
    • Anti-Financial Crime
    • Sustainable Banking
    • Project Services
  • Produkte
    • Übersicht
    • Docu-CHECK
    • YourSupplyCHECK
    • YourKYCplus
    • YourBauFiplus
  • Regionen
    • Deutschland
    • Luxemburg
    • Schweiz
  • Training
    • Übersicht
    • Anti-Financial Crime
    • Regulatory Reporting
    • Sustainable Banking
    • CURENTIS Seminare
  • Karriere
  • Über uns
    • Management
    • Partner
    • Standorte
  • News
    • Aktuelles
    • Publikationen
  • Suche
  • Menü Menü

Verab­schiedung des Sanktions­durchsetzungs­gesetzes II sorgt für mehr Transparenz bei Immobilien

Anti-Financial Crime

Das Bundeskabinett hat am 26.10.2022 den Entwurf des zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes, kurz SDG II verabschiedet. Dieses wird voraussichtlich am 1.Januar 2023 in Kraft treten. Es ist nach der Einführung des ersten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes, welches Ende Mai in Kraft trat, das zweite Gesetz, mit dem die Bundesregierung auf den Ende Februar begonnenen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine reagierte und betrifft besonders den Immobiliensektor.

Das erste Gesetz Ende Mai befasste sich eher mit kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen, wie der strafbewehrten Anzeigepflicht über eingefrorene Gelder und anderen wirtschaftlichen Ressourcen von sanktionierten Personen oder der erweiterten Möglichkeit, Konten, Schließfächer und Wertpapierdepots der sanktionierten Personen, zu ermitteln., Das SDG II beinhaltet nun auch strukturelle Verbesserungen.

Zur Durchsetzung des Gesetzes führt das Bundesministerium der Finanzen eine „Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung“ ein. Diese wird vorerst bei der Generalzolldirektion angesiedelt. Mit der Schaffung der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung entsteht eine Verwaltung, bei der die notwendigen Befugnisse für die sanktionsbezogene Vermögensermittlung und die Schaffung eines Registers für Vermögenswerte sanktionierter Personen und Personengesellschaften gebündelt werden. Durch das Register entsteht auch die Möglichkeit der Erfassung von bestimmten Vermögenswerten, die innerhalb eines sanktionsbezogenem Vermögensermittlungsverfahren nicht eindeutig zugeordnet werden können.

Das Gesetz sorgt zudem insbesondere im Bereich der Immobilien für mehr Transparenz. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Immobiliendaten, die in den Ländern zwischen den Grundbuchämtern und Katasterämtern ausgetauscht werden, von nun an auch für das Transparenzregister verfügbar werden. Zudem wird eine Mitteilungspflicht von Vereinigungen mit Sitz im Ausland, die Immobilieneigentum in der BRD halten, eingeführt. Das betrifft nicht mehr nur deren Neuerwerb, sondern auch Bestandsfälle. Da der Immobiliensektor als besonders geldwäscheanfällig gilt, ist dieser Schritt von zentraler Bedeutung, um die Attraktivität Deutschlands für Geldwäscher zu reduzieren.

Das gleiche Ziel verfolgt das Verbot von Barzahlungen beim Erwerb von Immobilien, sowie das Verbot von Zahlungen mit Hilfe von Kryptowerten oder Rohstoffen.

Der Gesetzesentwurf beinhaltet Gesetzesänderungen, die insgesamt dazu beitragen sollen, die Sanktionsdurchsetzung noch effektiver zu gestalten und dabei weitere Verbesserungen zur Prävention von Geldwäsche zu erzielen.

Die Bundesrepublik reagiert damit auch auf ihr mangelhaftes Zeugnis bei der FATF-Prüfung über das CURENTIS berichtet hatte https://curentis.com/anti-financial-crime/die-ergebnisse-der-laenderpruefung-durch-die-fatf-ein-mangelhaft-fuer-deutschland/

31. Oktober 2022
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
https://curentis.com/wp-content/uploads/2022/10/housebuilding-gf99c1a21e_1920.jpg 1253 1920 olaf.willuhn@curentis.com /wp-content/uploads/2022/02/logo-2-2-1.png olaf.willuhn@curentis.com2022-10-31 08:00:452022-10-30 09:51:03Verab­schiedung des Sanktions­durchsetzungs­gesetzes II sorgt für mehr Transparenz bei Immobilien

Kategorien

  • Allgemein
  • Anti-Financial Crime
  • Regulatorik
  • Sustainable Banking

Archive

  • März 2023
  • Februar 2023
  • Januar 2023
  • Dezember 2022
  • November 2022
  • Oktober 2022
  • September 2022
  • August 2022
  • Juli 2022
  • Juni 2022
  • Mai 2022
  • April 2022
  • März 2022
  • Februar 2022
  • Januar 2022
  • Dezember 2021

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen zu unserer Tätigkeit oder möchten Sie mit uns in Kontakt treten?

Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie umfangreich und finden eine auf Ihre Ansprüche zugeschnittene Lösung.

CURENTIS AG

Experience meets Innovation

Feldbergstraße 59
61440 Oberursel (Taunus)
T: +49 (0) 6171 – 95 598 0

info@curentis.com

    Bitte geben Sie unten den nachstehenden Code ein: captcha

    © Copyright - CURENTIS Banking - Consulting und innovative Digitalisierung
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
    CURENTIS veröffentlicht Whitepaper Sanctions and Embargos Revision des Schweizer GwG – Was kommt auf die Schweizer Banken zu?
    Nach oben scrollen

      Whitepaper anfordern

      Bitte gewünschte Whitepaper wählen:

      Bitte geben Sie unten den nachstehenden Code ein: captcha

        Whitepaper anfordern

        Bitte gewünschte Whitepaper wählen:

        Bitte geben Sie unten den nachstehenden Code ein: captcha