Wie weit reicht die Transparenz der Transparenzregister weltweit?
Öffentliche Transparenzregister über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen (Ultimate Beneficial Owners) sind ein extrem wichtiges Instrument der Geldwäschebekämpfung. Leider sind sie weltweit noch unzureichend verbreitet, was die Bemühungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und illegaler Finanzströme schwer beeinträchtigt. Von 195 Staaten weltweit haben bisher lediglich 58 (darunter 24 EU-Staaten) Transparenzregister implementiert, obwohl sich 129 Staaten öffentlich zu deren Einführung bekannt haben.
Auffällig und zum Teil sehr überraschend sind auch jene Staaten, die gar kein Register- weder zentral noch öffentlich- eingerichtet haben, unter anderem die USA, Kanada, Japan, Australien, Italien und Norwegen. Auf der anderen Seite stehen Staaten wie Indonesien und Paraguay, die ein öffentlich einsehbares Register der Gesamtwirtschaft (nicht nur von ausgewählten Sektoren) bereitstellen. Viele Staaten setzen außerdem auf Mischformen (in der untenstehenden Graphik gestrichelt dargestellt), bei denen ein zentrales Register existiert und Teile daraus öffentlich zugänglich sind, z.B. ausgewählte Wirtschaftssektoren.
Quelle: „The Open Ownership Map“, Staaten mit implementiertem BOT-Register, eine Arbeit von Open Ownership, lizensiert unter Creative Commons Attribution 4.0 International, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/, Keine Änderungen enthalten
Generell hängt die Effektivität von Transparenzregistern von unterschiedlichen Faktoren ab und wird unter anderem durch folgende Herausforderungen eingeschränkt:
- Mehr zentrale als öffentliche Register
Es existieren beträchtliche Unterschiede in der Implementierung – einige Staaten setzen im Sinne des Datenschutzes auf rein zentrale statt öffentliche Register, die für natürliche Personen entweder schwer zugänglich oder generell nur für bestimmte Behörden oder Organisationen einsehbar sind. Von weltweit insgesamt 58 implementierten Registern sind nur 34 öffentlich einsehbar. - Mangelnde internationale Kooperation
Die Transparenz endet oft an den nationalen Grenzen, da eine internationale Kooperation und standardisierte Informationsaustauschprotokolle fehlen. - Mangelnde Datenqualität
Die Qualität der erfassten Daten variiert ebenfalls erheblich von Land zu Land, was die Vergleichbarkeit und Effektivität der Register beeinträchtigten. Ob Staaten nur grundlegende Daten der wirtschaftlichen Eigentümer erfassen oder detaillierte Informationen bereitstellen, unterscheidet sich teils stark. Es gibt zwar Bemühungen, bestimmte Standards und Best Practices für die Einrichtung und Verwaltung dieser Register zu fördern (z.B. durch die FATF), jedoch müssen diese jeweils auf das vorhandene Rechtssystem und die Gesetzeslage angewendet werden.
Die bloße Existenz eines Registers ist daher kein Garant für eine verbesserte Bekämpfung von Geldwäsche, wenn diese kaum relevante Daten bereithalten und/oder nur für bestimmte Kreise oder nach einem oft langwierigem, teils kostenintensiven, bürokratischem Prozess zugänglich sind. In diesem Zuge stellt sich die Frage, wie transparent ein Transparenzregister mindestens sein muss, um überhaupt noch einen Nutzen für die Geldwäschebekämpfung zu stiften.
In Deutschland ist der uneingeschränkte Zugang der Öffentlichkeit zum Transparenzregister nach dem EuGH-Urteil vom 22. November 2022 für ungültig erklärt worden. Eine Einsichtnahme ist nur noch über einen formellen Antrag auf Einsichtnahme zulässig, in dem ein begründetes, berechtigtes Interesse von den Betroffenen geltend gemacht wird.
Insgesamt ist die internationale Durchsetzung von Transparenzregistern ernüchternd. Es muss sich noch viel bewegen, um die Zusammenarbeit zwischen Regierungen, internationalen Organisationen und der Privatwirtschaft zu fördern, um diese Register effektiv zu etablieren und zu pflegen.
Aktuell diskutiert die Schweiz die Einführung eines zentralen Transparenzregisters. CURENTIS wird in Kürze über den Stand der Diskussion berichten.