EBA veröffentlicht finalen Entwurf des technischen Umsetzungsstandards über aufsichtsrechtliche Offenlegungen zu ESG-Risiken
09. März 2022
Die EBA hat den finalen Entwurf des technischen Umsetzungsstandards für Säule 3 veröffentlicht. Dieser umfasst weitgehende Offenlegungspflichten in den Bereichen Klimarisiken, abschwächende Maßnahmen, ESG-Kennzahlen (Green Asset ratio & Banking Book Taxonomy Alignment ratio) und qualitativer Merkmale. Bei der Entwicklung stütze sich die EBA unter anderem auf die Task Force on Climate-related Financial Disclosure des Financial Stability Boards.
Am 24. Januar 2022 hat die Europäische Bankenaufsicht (EBA) den finalen Entwurf des technischen Umsetzungsstandard (implementing technical standards (ITS)) über aufsichtsrechtliche Offenlegung zu ESG-Risiken gemäß Arikel 449a CRR veröffentlicht. Dieser Umfasst klare Vorgaben zur Offenlegung von ESG-Risiken (Environmental, Social & Governance) im Rahmen der Säule 3. Ziel des Standards ist die Sicherstellung, dass Stakeholder über die ESG-Engagements, -Risiken und -Strategien des Unternehmens gut informiert sind, um somit fundierte Entscheidungen treffen zu können. Im Wesentlichen erwartet die EBA die Offenlegung in vier Bereichen:
- Klimarisiken:
Für die Offenlegung im Bereich der Klimarisiken sollen Informationen zu Engagements und Vermögenswerten dargestellt werden, die durch transitorische und physische Risiken beeinflusst werden. Bei den transitorischen Risiken sind vor allem Sektoren betroffen, die im hohen Maße zum Klimawandel beitragen zum Beispiel durch einen hohen CO2 Ausstoß. In Hinblick auf das physische Risiko müssen vor allem Sektoren und geografische Standorte näher betrachtet werden, bei denen die Wahrscheinlichkeit extremer Wetterereignisse oder das Auftreten von Hitzeschäden und extremer Trockenheit hoch sind. - Abschwächende Maßnahmen:
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Maßnahmen, die von Banken ergriffen wurden, um die Klimarisiken abzumildern. Zusätzlich werden die finanziellen Unterstützungen und Aktivitäten betrachtet, die der Wirtschaft im Transitions- und Anpassungsprozess zukommen. - Neue ESG-Kennzahlen:
Die EBA hat zwei neue Kennzahlen vorgestellt, die aufzeigen sollen, wie die Institutionen die Aktivitäten zur Erreichung der Pariser Klimaziele unterstützen. Beide Kennzahlen basieren auf der EU-Taxonomie und sollen darstellen, inwieweit die finanzierten Aktivitäten mit dem Pariser Abkommen übereinstimmen.
Green Asset ratio (GAR):Die Green Asset ratio gibt Auskunft zu Engagements gegenüber Unternehmen und Privatkunden aus der nicht finanziellen Berichterstattung (NFRD – Don-Financial Reporting Directive), die an der Taxonomie ausgerichtete Tätigkeiten finanzieren. Dies umfasst Finanzierungen von Aktivitäten, die wesentlich zur Eindämmung des und Anpassung an den Klimawandel (climate change mitigation (CCM) & climate change adaptatio (CCA)) beitragen. Für diese Kennzahl werden ab Dezember 2023 verlässliche Daten erwartet.
Banking Book Taxonomy Alignment ratio (BTAR):
Die Banking Book Taxonomy Alignment ratio umfasst die Engagements gegenüber Unternehmen, die nicht dem NFRD angehören und somit nicht im GAR betrachtet werden und gleichzeitig mit den Zielen des Pariser Abkommens in Einklang stehen und somit einen wesentlichen Beitrag zu CCM und CCA leisten. Für die BTAR erwartet die EBA ab Juni 2024 verlässliche Daten. Ein vereinfachter Ansatz soll basierend auf bilateralen Informationen möglich sein.
- Qualitative Merkmale:
Es werden qualitative Informationen zu Umwelt-, Sozialen und Governance Belangen der Banken erwartet. Hierunter fallen vor allem Governance Regelungen, das Risikomanagement, die Unternehmensführung, das Businessmodel und die Geschäftsstrategie.
- Klimarisiken:
Die Entwicklung dieses Standards basiert auf Empfehlungen bestehender Initiativen, unter anderem der Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD) des Financial Stability Board (FSB). Allerdings ist die EBA über die Empfehlungen hinausgegangen, indem sie zusätzlich verbindliche granulare Vorlagen, Tabellen und Anweisungen definiert hat. Dadurch soll eine bessere Vergleichbarkeit, Konsistenz und Aussagekraft der Offenlegungen gewährleitet werden.
Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit wurden Maßnahmen integriert, die den Institutionen die Offenlegung erleichtern soll. Hierunter fallen die Gewährung von Übergangsfristen und die Möglichkeit zur Verwendung von Schätzungen.
Quelle: https://www.eba.europa.eu/eba-publishes-binding-standards-pillar-3-disclosures-esg-risks
Zum Autor:
Philipp Ehren ist seit 2021 Senior Consultant der CURENTIS AG. Er verfügt über mehrjährige Erfahrungen aus der Projektarbeit im Risikomanagement mit dem Schwerpunkt auf IT-Anwendungen. Darüber hinaus hat er sich auf Sustainable/Green Finance spezialisiert.
Philipp Ehren ist außerdem Referent des von HAYS und CURENTIS angebotenen Webinars „EZB-Klimastresstest 2022: Wie verändern Klimarisiken die Bankenaufsicht?“ am 10.03.22 von 17:30-18:30. Hier geht es zur Anmeldung https://www.hays.de/lp/webinar-ezb-klimastresstest-2022