ESG-Ratings: Rat und Parlament erzielen Einigung
Das Europäische Parlament und der Rat haben am 05.02. eine erste vorläufige Entscheidung zur Regulierung von ESG-Ratings getroffen. Doch was genau sind ESG Ratings? Und in welche Richtung geht die Regulierung?
ESG-Ratings
Ein ESG-Rating oder eine ESG-Bewertung misst die Exposition eines Unternehmens gegenüber Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken. Einige Ratings bewerten Unternehmen auch nach ihren Auswirkungen auf die Umwelt.
ESG-Ratings helfen Investoren, finanziell relevante ESG-Risiken auf Wertpapier- und Portfolioebene zu identifizieren und zu verstehen. Die Ratings basieren auf unterschiedlichen Ansätzen, meist jedoch auf einem zweidimensionalen Ansatz, der sowohl die Exposition eines Unternehmens gegenüber branchenspezifischen Risiken als auch die Qualität des Risikomanagements eines Unternehmens misst.
Hintergrund
Derzeit sind ESG-Ratings noch eine Black Box. So gibt es bislang keinen einheitlichen Ansatz, was die Vergleichbarkeit der Ratings erschwert. Zum Teil gibt es große Diskrepanzen zwischen den einzelnen Bewertungsschemata, was dazu führt, dass Unternehmen in einigen Ratings sehr gut abschneiden und in anderen (oft auf Basis eines ESG-Scores) deutlich schlechter bewertet werden. Zudem erwecken einige ESG-Ratings den Eindruck, dass Unternehmen besonders nachhaltig wirtschaften, obwohl dies nicht immer der Fall ist. Aufsichtsbehörden wie die ESMA fordern daher eine stärkere Regulierung der Branche, da der Markt bislang weitgehend unreguliert ist. Auch die EBA fordert in den aktuellen MaRisk explizit die Berücksichtigung von ESG-Ratings/Scores im Kreditgeschäft. In der Europäischen Union gibt es bereits erste Diskussionen über eine stärkere Regulierung der verschiedenen Ratings, Hintergrund ist hier vor allem die wachsende Bedeutung von ESG Ratings.
Vorschlag EU Regulatorik
Bereits am 13. Juni 2023 hat die Europäische Kommission einen ersten Vorschlag für eine Verordnung „über die Transparenz und Integrität von Ratingtätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG)“ veröffentlicht. Im Dezember 2023 einigte sich der Rat der EU auf ein Verhandlungsmandat zu ESG-Ratings. Die nun veröffentlichte vorläufige Einigung über einen Vorschlag für eine Regulierung von ESG-Ratings ist das Produkt dieser Einigung.
Das neue Regelwerk soll die Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit von ESG-Ratings erhöhen, indem es die Transparenz und Integrität der Tätigkeiten von ESG-Rating-Anbietern verbessert, Ratings vergleichbarer macht und potenzielle Interessenkonflikte vermeidet. Die Anbieter von ESG-Ratings sollen vor allem eine Reihe von Transparenzanforderungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf die Methodik und die Informationsquellen, und diese auf ihrer Website veröffentlichen. Die Einbindung der ESMA, die künftig ESG-Ratinganbieter zulassen und beaufsichtigen wird, ist aus Sicht der EU hierfür unerlässlich. Auch Nicht-EU-Agenturen, die in der EU tätig werden wollen, benötigen eine Bestätigung ihrer ESG-Ratings durch einen in der EU zugelassenen ESG-Ratinganbieter, eine Anerkennung auf Basis eines quantitativen Kriteriums oder eine Aufnahme in das EU-Register der ESG-Ratinganbieter. Kleinere ESG-Ratinganbieter werden jedoch voraussichtlich keine Aufsichtsgebühren an die ESMA entrichten, müssen jedoch allgemeine Organisations- und Governance-Grundsätze sowie Transparenzanforderungen gegenüber der Öffentlichkeit erfüllen.
Ein weiteres von der EU identifiziertes Hauptproblem sind Interessenkonflikte innerhalb von ESG-Ratingagenturen. Viele Anbieter von ESG-Ratings bieten auch andere Dienstleistungen wie Kreditratings, Benchmarks oder Anlageberatung an. Hier sieht der aktuelle Vorschlag eine Trennung der Geschäftsbereiche inklusive Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten vor. Darüber hinaus fordert die EU die Entwicklung von Verfahren und Prozessen zur Überwachung, Steuerung und Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte.
Die vorläufige politische Einigung muss noch vom Rat und vom Parlament gebilligt werden, bevor das formelle Annahmeverfahren eingeleitet werden kann. Die Verordnung tritt 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten in Kraft.
Wir unterstützen Sie bei allen Anforderungen bezüglich kommender und bestehender ESG Regularien. Haben Sie Fragen zur Integration von Nachhaltigkeitsdaten oder zur Identifikation von ESG-Risiken? Kontaktieren Sie uns persönlich unter: www.curentis.com