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Economic Crime Act in UK – neues Register für ausländische Unternehmen

Anti-Financial Crime

Nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine hat die britische Regierung eine Reihe neuer Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Verbesserung der Transparenz in Bezug auf Unternehmens- und Immobilienbesitz ergriffen. Am 15. März 2022 verabschiedete das Vereinigte Königreich das Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (Transparency and Enforcement) (das „Gesetz“), mit der Wirtschaftskriminalität und Sanktionsumgehung bekämpft werden sollen. Im Rahmen des Gesetzes wird ein neues Register für ausländische Unternehmen eingerichtet (Register of Overseas Entities) und vom Companies House geführt. Das Register ist ab dem 1. August 2022 in Kraft.

Der wichtigste Punkt ist, dass es sich bei dem Register um ein Verzeichnis der Kontrolleure ausländischer Unternehmen handelt, die Grundstücke im Vereinigten Königreich besitzen. Das neue Register verlangt von ausländischen Unternehmen, die Grundstücke im Vereinigten Königreich besitzen, dass sie ihre wirtschaftlichen Eigentümer oder leitenden Angestellten bekanntgeben. Ausländische Unternehmen können im Vereinigten Königreich nur dann Grundstücke kaufen, verkaufen, übertragen oder verpachten oder eine Grundschuld auf das Grundstück bestellen, wenn sie beim Companies House registriert sind. Bis jetzt wird das Immobilienregister in England und Wales von HM Land Registry geführt und besteht aus drei Abteilungen: Das Eigentumsregister, das Eigentümerregister und das Lastenregister.

Ein Antrag auf Eintragung muss die Angaben zu allen eintragungsfähigen wirtschaftlichen Berechtigten enthalten, die die ausländische Einrichtung ermittelt hat. Zu diesen Angaben gehören bei natürlichen Personen beispielsweise der Name, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, die übliche Wohnanschrift und die Frage, welche der nachstehenden Kriterien für wirtschaftliches Eigentum erfüllt sind. Bei britischen Unternehmen werden bestimmte Informationen über eine natürliche Person normalerweise nicht offengelegt (z. B. Geburtsdatum und Wohnanschrift).

Bei Nichteinhaltung des Gesetzes droht eine Geldstrafe von bis zu 2.500 £ pro Tag oder eine Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren. Darüber hinaus könnte es zu Einschränkungen beim Kauf, Verkauf, Übertragung, Leasing oder Belastung von Immobilien oder Grundstücken im Vereinigten Königreich kommen.

Das neue Register ist jedoch auf viel Kritik gestoßen, da es Schwachstellen aufweisen könnte, insbesondere in Bezug auf die Möglichkeit, dass Einzelpersonen die Vorschriften legal umgehen können, indem sie Immobilien oder Grundstücke im Namen einer Treuhandgesellschaft halten oder das Eigentum einfach mit mehr als vier Verwandten oder Freunden teilen. Diese Umgehung funktioniert, weil eine Offenlegung nur erforderlich ist, wenn jemand mehr als 25 % der Unternehmensanteile hält. Damit sind 5 Personen, die jeweils 20 % der Anteile halten,  von der Registrierungspflicht befreit.

Zudem gehen Experten davon aus, dass das Register weder personell noch organisatorisch zu einer effektiven Kontrolle und Verifizierung der Angaben in der Lage sein wird. Es bleibt daher abzuwarten, ob dieses Register tatsächlich einen effektiven Beitrag zur Geldwäschebekämpfung leisten wird oder ein Papiertiger bleibt.

 

 

Zur Autorin

Selna Bilibashi ist seit 2021 Consultant der CURENTIS AG. Sie ist eine sehr erfahrene Beraterin mit hoher Kompetenz im Bereich Anti-Money Laundering und der Analyse von Bankprozessen.

 

 

 

 

 

[1] New register of overseas owners of UK properties ‘riddled with flaws’, The Guardian

 

 

15. August 2022
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