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Achtes Sanktionspaket (06.10.2022) Das Dilemma mit den Krypto Börsen

Anti-Financial Crime

Das achte Sanktionspaket gegen Russland enthält neben einer Ölpreisobergrenze und einer Einfuhrbeschränkung russischen Stahls eine Verschärfung der Verbote im Handel von Kryptowährungen und beim Zugriff russischer Staatsbürger und Institutionen auf europäische Krypto Wallet Anbieter. In diesen News berichtet CURENTIS über die neuen Sanktionsregelungen und warum diese ein Dilemma für europäische Krypto Unternehmen darstellen.

Das fünfte Sanktionspaket der EU gegen Russland, das im April 2022 verabschiedet wurde, sah bereits ein Verbot von Kryptowährungstransaktionen von russischen Wallets in europäische Wallets und umgekehrt vor. Außerdem wurde eine Obergrenze von 10.000 EURO für europäische Wallets beschlossen, die im Besitz russischer Bürger waren.
Die neuen Regelungen, die durch das achte Sanktionspaket in Kraft getreten sind, verbieten den Besitz europäischer Wallets durch russische Bürger komplett. Außerdem wurde das Verbot von Kryptowährungstransaktionen noch einmal verschärft – Transaktionen von nicht russischen Wallet Anbietern hinter denen ein russischer Besitzer steht, werden nun auch untersagt.

Europäische Wallet Anbieter können Krypto Werte schneller und einfacher transferieren als zum Beispiel russische oder chinesische Konkurrenten und haben zudem oft eine größere Auswahl an Ein- und Auszahlmethoden. Deswegen sind sie attraktiver als die russischen Anbieter.

Eine Zäsur in der Nutzung von Kryptowährungen stellt das achte Sanktionspaket der EU allerdings nicht dar. Krypto Werte werden weiter durch russische Bürger gehandelt.
Viele große Wallet Anbieter, wie zum Beispiel der Branchenführer Binance, sitzen auf den Cayman Islands oder auf den Seychellen und müssen die Sanktionen der EU damit nicht umsetzen. De facto hat damit jeder russische Bürger nach wie vor die Möglichkeit Kryptowährungen zu handeln – auch mit europäischen Wallets als Absender und Empfänger, was schon durch das fünfte Sanktionspaket verhindert werden sollte.

Einige europäische Unternehmen müssen ihre Geschäfte mir russischen Kunden trotzdem aufkündigen.
Blockchain.com ist ein Wallet Anbieter mit Sitz in Luxemburg. Als Wallet Anbieter oder Wallet-Provider bietet es Kunden die Möglichkeit ein Wallet gegen eine Gebühr zu führen und auf einer eigenen Krypto Börse Werte zu kaufen und zu verkaufen.
Im Gegensatz dazu steht das Geschäftsmodell von LocalBitcoins mit Sitz in Finnland. LocalBitcoins ist eine P2P Plattform auf der das Geschäft mit Kryptowährungen nicht über eine Börse, sondern von Person zu Person (P2P) abläuft.
Obwohl beide Geschäftsmodelle unterschiedlich sind, beinhalten sie den Handel mit Kryptowerten und sind deshalb vom achten EU-Sanktionspaket betroffen.
Für beide Plattformen gilt es nun russische Kunden zu identifizieren und die Sanktionen durchzusetzen. Da die Eröffnungen von Wallets oder P2P Zugängen rein Online ablaufen, sind die Möglichkeiten für Identitätsbetrug sehr hoch. Allerdings ist kaum davon auszugehen, dass ein russischer Bürger diesen Weg in naher Zukunft gezwungen seind wird, diesen Weg zu gehen. Es stehen noch genug andere Handelsplätze für Krypto Werte zur Verfügung.

Für die europäischen Wallet Anbieter und P2P-Markplätzen bedeuten die EU-Sanktionen einen nicht zu vernachlässigenden Abgang an Kunden zu Konkurrenzunternehmen, ohne dass der gewollte Effekt der Sanktion eintritt.

19. Oktober 2022
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