EBA Studie zur AML/CF-Umsetzung in der EU „Die Entwicklung ist gut, aber nicht immer effektiv“
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat für sieben Behörden der Europäischen Union, eine eingehende Bewertung der Umsetzung der Aufsichtsvorgaben zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für das Jahr 2019 durchgeführt und die Ergebnisse am 22. März 2022 veröffentlicht.
Die Ergebnisse der ersten von insgesamt drei von der EBA durchgeführten Analysen kommen zu dem Schluss, dass die nationalen Aufsichtsbehörden bedeutende Fortschritte im Bereich AML/CFT gemacht haben. Die per Stichprobe untersuchten Behörden haben laut EBA bei der Umsetzung der regulatorischen Vorgaben gute Arbeit geleistet.
Neben den operativen Fortschritten erweiterten die Behörden ihre Aufsichtsteams um Mitarbeiter, die über ein gutes Verständnis der einschlägigen internationalen sowie der EU-AML/CFT-Standards. Die Analysen zeigten auch, dass die europäischen Aufsichtsorgane die Bekämpfung von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung zu einer ihrer Hauptprioritäten gemacht und insbesondere die Bankenaufsicht verbessert haben. Europäische Banken, die mit den Reformen durch die jeweilige nationale Behörde konfrontiert sind, stehen unter starkem Druck die AML-Reformen durchzusetze.
Der Bericht kommt jedoch auch zu dem Schluss, dass trotz der positiven Veränderungen die Überwachung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach wie vor nicht effektiv genug ist. Neben spezifischen Herausforderungen der einzelnen Behörden und Standorte, konnte die EBA Herausforderungen identifizieren, die alle Behörden in der Stichprobe gemeinsam betrifft:
- Die Ermittlung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken im Bankensektor allgemein und in einzelnen Banken;
- Die Übertragung der Ergebnisse der Risikobewertung in eine darauf abgestimmte risikobasierte Aufsichtsstrategie;
- Der effektive Einsatz der verfügbaren Ressourcen der Aufsichtsbehörden, der gewährleistet, dass eine ausreichende externe und vor Ort-Überwachung der Banken möglich ist.
- Ergreifung verhältnismäßiger und ausreichend abschreckender Maßnahmen zur Behebung von Schwachstellen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Grundlage für die durchgeführten Analysen sind risikobasierte Ansätze, die in internationalen Standards wie der Richtlinie (EU) 2015/849 und den gemeinsamen Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung festgelegt sind.
Die Botschaft der EBA-Auswertung ist deutlich: Eine stärker strukturierte Regulierung der Geldwäschebekämpfung stellt sowohl für nationale Aufsichtsorgane als auch für die Banken eine große Herausforderung dar.
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