Das deutsche Lieferkettengesetz: Warum es auch Schweizer Unternehmen betrifft
Das deutsche Lieferkettengesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und seine Auswirkungen sind für viele Betroffene noch nicht ausreichend transparent. Das Gesetz macht nicht an der deutschen Grenze halt, sondern betrifft auch Unternehmen in anderen Ländern, beispielsweise in der Schweiz.
Das Gesetz soll Unternehmen dazu verpflichten, ihre Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu überprüfen und Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu vermeiden. Doch was bedeutet das Inkrafttreten des deutschen Lieferkettengesetzes für schweizer Unternehmen und welche Handlungsmaßnahmen müssen umgesetzt werden?
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmer*innen ihre Lieferkette auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen, durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten, zu ergreifen. Die Verpflichtung gilt hierbei für die gesamte Lieferkette, also auch für die jeweiligen Zulieferer und Subunternehmer. Damit endet die Verantwortung der Unternehmen nicht länger an den eigenen Aktivitäten, sondern besteht entlang der gesamten Lieferkette. Die Umsetzung des Lieferkettengesetzes ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine moralische Verpflichtung gegenüber Kunden, Mitarbeitern und der Gesellschaft.
Schweizer Unternehmen, die in Deutschland tätig sind oder Geschäftsbeziehungen mit deutschen Unternehmen pflegen, sind daher ebenfalls vom Lieferkettengesetz betroffen. Die Umsetzung der Vorgaben könnte für schweizer Unternehmen eine Herausforderung darstellen, da sie ihre eigenen Prozesse und Lieferketten auf Nachhaltigkeit ausrichten und die Compliance Vorgaben erfüllen müssen. Geschäftsbeziehungen zu deutschen Unternehmen, die unter die Anforderungen des Lieferkettengesetzes fallen, müssen auch ihre eigenen Lieferanten und Geschäftspartner auf die Einhaltung dieser Anforderungen überprüfen.
Um als schweizer Geschäftspartner weiterhin auf dem deutschen Markt attraktiv zu bleiben, ist es entscheidend, sich auf die anstehende Gesetzesänderung vorzubereiten und frühzeitig die Compliance-Management-Systeme auf einen möglichen Anpassungsbedarf im Hinblick auf umwelt- und menschenrechtliche Risiken zu überprüfen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass sie als Lieferanten in Zukunft nicht wegen unzureichender Compliance mit Menschenrechts- und Umweltstandards ausgeschlossen werden.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Sensibilisierung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Geschäftspartner und Lieferanten. Es ist wichtig, die Anforderungen zu kommunizieren und sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Einhaltung des Gesetzes verstehen und unterstützen. Schweizer Unternehmen müssen darauf achten eine offene Kommunikation zu den betroffenen Lieferanten und Geschäftspartnern zu pflegen und gegebenenfalls alternative Lieferanten zu finden, bei denen sichergestellt ist, dass sie die Anforderungen des Gesetzes erfüllen.
Insgesamt stellt das Lieferkettengesetz auch für Schweizer Unternehmen eine Herausforderung dar. Die Überprüfung und Überwachung von Lieferketten erfordert ein hohes Maß an Aufwand und Ressourcen. Unternehmen müssen sich auf die Einhaltung von Standards und Regulierungen einstellen und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um Risiken in ihren Lieferketten zu minimieren. Unternehmen, die ihre Lieferketten konform ausrichten, können einen Wettbewerbsvorteil erlangen und das Vertrauen ihrer Kunden und Geschäftspartner gewinnen. Unternehmen, die sich nicht an die Anforderungen des Gesetzes halten, laufen in die Gefahr, ihren Ruf und ihre Geschäftsbeziehungen zu beschädigen. Es ist daher ratsam, frühzeitige Maßnahmen zu ergreifen und sich auf die Umsetzung vorzubereiten.
Weitere Informationen rund um das Thema Lieferkettengesetz sind auch in den folgenden Artikeln zu finden:
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