EU-Taxonomie: Veröffentlichung der Bewertungskriterien für die Umweltziele 3 bis 6
Am 21. November wurden im Amtsblatt der Europäischen Union zwei neue Delegierte Verordnungen mit Bezug zur EU-Taxonomie veröffentlicht. Die erste, die auch als „Environmental Delegated Regulation“ bezeichnet wird, beinhaltet die technischen Bewertungskriterien für die noch ausstehenden Klimaziele 3 bis 6. Dabei handelt es sich um die folgenden Ziele:
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Außerdem enthält sie wesentliche Anpassungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichtserstattung.
Die zweite Delegierte Verordnung ergänzt die technischen Bewertungskriterien für die klimabezogenen Umweltziele und wird daher als „Climate Delegated Regulation“ bezeichnet.
Beide Verordnungen treten 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und somit noch rechtzeitig, um bereits die Berichtspflicht ab dem kommenden Jahr zu beeinflussen.
Für die Berichtspflicht ab dem 01.01.2024 bedeutet dies: Für diejenigen Wirtschaftstätigkeiten, die sich auf die Klimaziele 3 bis 6 beziehen, ist bei der Bewertung zunächst nur auf die Taxonomiefähigkeit abzustellen. Es ist also zu prüfen ob für die vorliegende Wirtschaftstätigkeit entsprechende technische Bewertungskriterien definiert wurden. Gleiches gilt für die neu hinzugekommenen technischen Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten bezogen auf die bekannten Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassungen an den Klimawandel“.
Die deutlich aufwendigere Prüfung auf die Taxonomiekonformität, ist im Jahr 2024 somit nicht gefordert. Für Berichte, die ab dem 1. Januar 2025 veröffentlicht werden, gelten dann die vollumfänglichen Berichtspflichten zur Taxonomiekonformität. Als taxonomiekonform gilt eine Wirtschaftstätigkeit, wenn sie zum einen die technischen Bewertungskriterien (je Umweltziel) erfüllt und zum anderen, keines der übrigen Umweltziele negativ beeinflusst.
Die grundlegenden Anpassungen zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung sowie die Änderungen an den bestehenden Wirtschaftstätigkeiten für die Umweltziele zum Klimaschutz sind vollständig umzusetzen. Die Anpassungen wirken sich somit direkt auf die offenzulegenden KPIs wie die Green Asset Ratio (GAR) und die Cap-EX und Umsatz KPI aus.
Wir als CURENTIS AG begleiten Sie gerne auf dem Weg zur Umsetzung dieser neuen Vorgaben.
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