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Geldbuße & Neukundenverbot – Eingriff der BaFin bei Unzer E-Com GmbH

Anti-Financial Crime

Nach einer angeordneten Sonderprüfung der BaFin wurden bei der Zahlungsplattform Unzer E-Com GmbH diverse gravierende Mängel in den Geschäftsprozessen festgestellt. Neben dem Handel mit Scheinfirmen und Verbindungen zu Kunden, welche eine Verwicklung in bandenmäßigen Betrug vorweisen, sind insbesondere die unzureichende Umsetzung der geldwäscherechtlichen Pflichten als auch die lückenhafte Transaktionsüberwachung Anlass für die durchgreifenden Maßnahmen der BaFin.

Unzer ist ein Zahlungsinstitut und unterliegt dementsprechend der Aufsicht der BaFin. Das Unternehmen fungiert hauptsächlich als Zahlungsplattform für über 70.000 Händler und konnte im vergangenen Jahr 176 Mio. Euro an Umsatz generieren. Die Sonderprüfung der BaFin sollte dahingehend untersuchen, ob ausreichende Vorkehrungen gegen Geldwäsche etabliert wurden.

Die Maßnahmen der BaFin beinhalten mit sofortiger Wirkung das Neukundenverbot, welches das Geschäft des Unternehmens auf Bestandskunden beschränke. Neben der Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 350.000 Euro, dient die Bestellung eines Sonderbeauftragten der BaFin künftig dazu, die Behebung der Mängel zu überwachen und dessen Fortschritte zu dokumentieren. Erste Änderungen innerhalb der Unternehmensstruktur und Entwicklung wurden bereits durch einen neuen Beirat umgesetzt, welcher als Beratung unter anderem im Compliance Bereich dienen soll.

Aus Sicht der CURENTIS AG ist es nicht nur notwendig die Transaktionsüberwachung anhand konkreter Indikatoren und Kontrollen zu schärfen, sondern auch die Know-Your-Customer Prozesse zu optimieren. Denn nur anhand der Durchführung von periodischen ereignisunabhängigen KYC-Maßnahmen im Laufe einer Geschäftsbeziehung hat Unzer die Möglichkeit ihre registrierten Händler zu prüfen, ihre Sorgfaltspflichten damit zu erfüllen und das eigene Risiko hinsichtlich der Involvierung von Geldwäsche zu minimieren.

11. Oktober 2022
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