Geldwäscheverdachtsmeldungen auf Rekordniveau: Meldeaufkommen hat sich 2021 verdoppelt
Am 21. September veröffentlichte die Financial Intelligence Unit (FIU) ihren Jahresbericht 2021. Mit Blick auf das Meldeaufkommen haben wir die wichtigsten Kenntnisse nachfolgend für Sie zusammengefasst:
Die Financial Intelligence Unit (FIU) ist die nationale Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und ist somit für die Entgegennahme, Sammlung und Analyse von Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zuständig. Die nachfolgende Grafik stellt dar, wie sich die Anzahl der Verdachtsmeldungen in den letzten zehn Jahren entwickelt hat.
Schnell wird deutlich: Die Eingänge von Verdachtsmeldungen, die bereits in den Vorjahren dynamisch angewachsen waren, schossen im Berichtsjahr 2021 noch deutlicher in die Höhe. Mit insgesamt 298.507 Verdachtsmeldungen hat sich die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Ursächlich hierfür sind vor allem zwei Ereignisse, die um 2021 stattgefunden haben: zum einen ist die GwGMeldV-Immobilien am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten. Die neue Verordnung verstärkt die Meldepflichten bestimmter Berufsträger bei Transaktionen in Verbindung mit Immobiliengeschäften und verpflichtet unter anderem Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Immobilienmakler, auffällige Sachverhalte, welche auf einen möglichen Zusammenhang mit Geldwäsche hindeuten, an die FIU zu melden. Zum anderen gab es eine Novellierung des §261 StGB, die seit Frühjahr 2021 gilt und die Geldwäschestrafbarkeit erheblich ausweitet. Während die Vorgängerfassung in einem selektiven Vortatenkatalog genau aufführte, was eine Vortat für Geldwäsche darstellen konnte, wird in der Neufassung darauf verzichtet und der sogenannte All-Crime-Ansatz verwendet. Demnach kommt es nicht mehr auf den Nachweis einer schweren Straftat an, sondern es reicht vielmehr schon aus, wenn die Verschleierung von Vermögenswerten aus irgendeiner Straftat vorliegt. Des Weiteren spielte die dynamische Entwicklung des Krypto-Marktes eine Rolle.
Der Anstieg des Meldeaufkommens ist wie bereits in den vorherigen Jahren sowohl im Finanz- als auch im Nichtfinanzsektor festzustellen. Mit ca. 97 Prozent stammt der weit überwiegende Teil der Verdachtsmeldungseingänge jedoch nach wie vor aus dem Finanzsektor. Besonders auffällig ist der Anstieg der Meldungen, die von Zahlungs- und E-Geld-Instituten eingereicht worden sind. Von nur 238 eingegangen Verdachtsmeldungen im Jahr 2020 stiegen diese im Jahr 2021 auf insgesamt 95.286 Meldungen an. Dies kann auf das angepasste Verhalten einzelner Zahlungs- und E-Geld-Institute in Reaktion auf den All-Crime-Ansatz zurückgeführt werden.
Im Bereich des Nichtfinanzsektors hat sich die Anzahl der Verdachtsmeldungen im Vergleich zum Vorjahr annähernd verdreifacht (2020: 0,7 %; 2021: 2,7 %). Dieser überproportionale Anstieg lässt sich vorwiegend durch die Inkraft getretene GwGMeldV-Immobilien und das damit einhergehende erhöhte Meldeaufkommen der Verpflichtetengruppe der Notarinnen und Notare begründen.
Außerdem haben im Jahr 2021 knapp 3.400 Neuregistrierungen stattgefunden. Damit beläuft sich die Anzahl der bei der FIU registrierten Verpflichteten zum Ende 2021 auf insgesamt knapp 16.000 (2020: 12.600 Registrierte).
Pandemie für weitere Betrugsdelikte ausgenutzt
Wie schon im Vorjahr hat sich die Pandemie auch auf die Zahlen des Berichtsjahres 2021 ausgewirkt. Zu bemerken ist, dass die Anzahl der eingegangenen Verdachtsmeldungen mit Bezug zu COVID-19 mit ca. 3.400 Meldungen deutlich zurückging (2020: 11.200 Meldungen). Für den starken Rückgang der Verdachtsmeldungen ist vor allem die Verschärfung der Nachweispflichten für Empfänger von staatlichen Subventionen, wie z. B. der Überbrückungshilfe, verantwortlich. Diese war Folge der zahlreichen Corona-Soforthilfe-Betrugsfälle im vorherigen Jahr. Dennoch wussten Kriminelle mit anderen Methoden aus der Pandemie Kapital zu schlagen. So gingen zahlreiche Verdachtsmeldungen ein, die im Zusammenhang mit Abrechnungsbetrugsdelikten über Corona-Teststationen standen. Einige Unternehmen eröffneten Testzentren für kostenlose Bürgertests. Da es zu Anfang keine wirksamen Kontrollen hinsichtlich tatsächlich ausgeführter Tests gab, sahen einige die Möglichkeit, aus den Testzentren hohe Profite abzugreifen. So kam es zu Falschangaben bei den Abrechnungen, die zu Lasten des Gesundheitssystems gingen. Laut der FIU handelte es sich hierbei sowohl um Personen, die tatsächlich unter Einnahmeverlusten durch die Pandemie gelitten hatten als auch um Personen, die bereits zuvor aufgrund von Strafdelikten aufgefallen waren.
Es wurde jedoch deutlich, dass Verpflichtete sowie Behörden im zweiten Jahr der Pandemie stärker sensibilisiert waren. So konnten durch kurzfristige Reaktionen und Prozessanpassungen etwaige Lücken schneller geschlossen werden. Die Einrichtung einer „Task Force“ konnte zudem die Kommunikation zwischen den Behörden, Ministerien und Auszahlungsstellen verbessern und half bei systematischen Prüfungen hinsichtlich Betrugsfällen mit Bezug zu COVID-19.
Fluthilfen als neues Modi Operandi für Betrugshandlungen
Auch die Flutkatastrophe, die sich im Sommer 2021 in NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern ereignet hat, wies Potenzial für Betrugsdelikte auf, welches Kriminelle ausnutzten. Für die Betroffenen sollten staatliche Soforthilfen schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden. So wurden die Anträge ohne umfangreiche Prüfung, ob der Hauptwohnsitz tatsächlich im Hochwassergebiet liegt, gewährt. Die FIU hat mit Blick auf etwaige unrechtmäßige Soforthilfe-Anträge Analysen durchgeführt. Diese haben gezeigt, dass die Anträge auf staatliche Hilfsgelder überwiegend von Personen gemeldet wurden, die nicht im Überflutungsgebiet ansässig waren. Vereinzelt handelte es sich um Personen, die bereits aufgrund von unrechtmäßiger Beantragung der Corona-Soforthilfe strafrechtlich in Erscheinung getreten waren. Im Vergleich zu den Corona-Soforthilfe-Meldungen ist jedoch zu sagen, dass die Zahl der Meldungen mit Bezug zu den Fluthilfen gering war.
Quelle: Zoll online – Pressemitteilungen – FIU-Jahresbericht 2021